Landgericht Köln schließt Reduzierung des Rentenfaktors aus
Die fallenden Kapitalmarktzinsen der vergangenen Jahre machten manche Versicherer erfinderisch, was die Einschränkung bei Vertragsschluss zugesagter Leistungen aus Lebens-oder Rentenversicherungen anbelangt.
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Coronainfektion und Impfschaden
Viele Menschen, die eine Coronainfektion, oft mit leichtem Verlauf, durchgemacht haben, leiden an „long covid“. Hierunter versteht man ein ganzes Spektrum von Beeinträchtigungen und Beschwerden, die einer Infektion folgen können. Die Bandbreite ist außerordentlich groß: Von eher harmlosen und häufig zeitlich befristeten Geschmacks- und Geruchsmissempfindungen reicht das Beschwerdebild über ernste Folgen, wie neurologische Ausfälle, Sprach- und Wortfindungsstörungen, Herzrasen und der auch nach Krebserkrankungen bzw. Krebstherapien bekannten chronischen Müdigkeit („Fatigue“). In diesen gravierenden Fällen sind die Betroffenen häufig auch nicht mehr in der Lage, ihre bisherige Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu anderen denkbaren Ansprüchen, etwa aus privaten Unfallversicherungen oder staatlichen
Kanzleiinformation vom 27.10.2021
Bankrecht Abrechnung von Prämiensparverträgen Am 06.10.2021 wurde ein Urteil des BGH (Az.: XI ZR 234/20) verkündet, das allerdings noch nicht in schriftlich abgesetzter Form vorliegt. Den Medienberichten (z. B. Zeitschrift „Finanztest“) ist zu entnehmen, dass der BGH das sparerfreundliche Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22.04.2020 weitestgehend aufrechterhalten haben soll. Die Sache wurde offenbar nur deshalb an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit dieses, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, einen geeigneten Referenzzins bestimmt. Mit diesem Urteil dürften Klageabweisungen, die auch wir vom Landgericht Bamberg erhalten hatten, kaum mehr aufrechtzuerhalten sein. Diesbezüglich werden wir im Dezember weitergehende Informationen erhalten, wenn vor dem Oberlandesgericht Bamberg
Betriebsschließungsversicherung: Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet zugunsten des Versicherungsnehmers
In seinem Urteil vom 30.06.2021 (Az.: 12 U 4/21) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Versicherungsnehmer aus dessen Betriebsschließungsversicherung eine Entschädigung im Zusammenhang mit dem ersten Lock-Down für den Zeitraum vom 21.03. bis zum 19.04.2020 zugesprochen. Der Entscheidung lag ein weit verbreitetes Bedingungswerk zugrunde, wie es von verschiedenen Versicherungsgesellschaften verwandt wird. Das OLG Karlsruhe geht in seiner Entscheidung davon aus, dass eine zentrale Klausel aus den Versicherungsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam sei. Die Versicherungsbedingungen seien deshalb so zu lesen, als enthielten diese einen allgemeinen Verweis auf die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, sodass die Covid-19-Krankheit zumindest über die Generalklausel der