Aktuelles

von: raostermann

Insolvenz der Quantor International Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren

Die Firma Quantor International bot Edelmetallsparpläne an. In den vergangenen Jahren, bis einschließlich zu Beginn des Jahres 2019, erhielten die Anleger jeweils Mitteilungen, welche Menge von Edelmetallen sich – angeblich – in ihrem Depot befinden. Nachdem eine entsprechende Information Anfang des Jahres 2020 nicht mehr versandt wurde, gab dies Anlass zu weiteren Ermittlungen. Wie sich im Zuge unserer Recherchen herausstellte, wurde vom Amtsgericht Bayreuth mit Beschluss vom 01.07.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quantor International Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Nachdem der Insolvenzverwalter wohl Hinweise darauf hatte, dass Edelmetalle nicht in dem den Kunden zugesagten Umfang angeschafft

von: raostermann

Kammergericht bestätigt erstinstanzliche Entscheidung

Wir hatten bereits berichtet, dass das Landgericht Berlin die 11 Champions AG am 18.10.2019 zum Schadenersatz verurteilt hatte. Wir hatten für einen Mandanten sowohl Ansprüche wegen Fehlberatung, wegen fehlender Bankerlaubnis sowie auch nach Ausübung des Widerrufsrechts geltend gemacht. Die 11 Champions AG hatte gegen dieses Urteil Berufung zum Kammergericht eingereicht. Bereits in einem ausführlichen Beschluss vom 03.02.2020 wies das Kammergericht die Gegenseite darauf hin, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg habe und beabsichtigt sei, dieses ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach Ablauf einer Stellungnahmefrist und nachdem die Gegenseite das Rechtsmittel nicht zurücknahm, erfolgte die Zurückweisung der Berufung in einem

von: raostermann

11 Champions AG: Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht!

Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, etwa wegen Fehlberatung über Risiken einer Kapitalanlage, verjähren gemäß § 199 III Satz 1 Ziffer 1 BGB 10 Jahre nach der Entstehung des Schadenersatzanspruchs. Die Rechtsprechung geht von einer Anspruchsentstehung regelmäßig mit der vertraglichen Verpflichtung des Kapitalanlegers aus. Im Falle der 11 Champions AG bedeutet dies, dass Schadenersatzansprüche Tag genau nach Ablauf von 10 Jahren, gerechnet ab Unterzeichnung der Kauf- und Abtretungsverträge, verjähren könnten. Da nach unserer Kenntnis die meisten dieser Verträge im Jahre 2010 geschlossen worden waren, droht im Jahre 2020 die Verjährung dieser Ansprüche. Dies gilt im Übrigen auch für etwaige Schadenersatzansprüche gegen weitere Beteiligte. Es

von: raostermann

OLG Dresden: Keine Kündigung eines langfristigen Prämiensparvertrages

Das Oberlandesgericht Dresden stellt in seinem am 21.11.2019 verkündeten Urteil fest, dass ein Prämiensparvertrag („S-Prämiensparen flexibel“) nicht kündbar sei, wenn in dem Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart worden ist. Dem Sachverhalt lag die wohl häufigere Konstellation zugrunde, dass die ursprünglichen Prämiensparverträge im Jahre 2015 von der Klägerin übernommen worden waren. In den auch uns bekannten Formularen wurde unter „Vertragsdauer“ vereinbart, dass der Vertrag mit einer Laufzeit von 1188 Monaten abgeschlossen sei. Zusätzlich erhielten die Sparer zumeist eine Anlage, betreffend die Sparprämie, aus der sich ergibt, welche Prämien für das 1. bis zum 99. Jahr gewährt werden würden.

von: raostermann

Landgericht Berlin verurteilt 11 Champions AG zum Schadenersatz

Am 18.10.2019 verurteilte das Landgericht Berlin die 11 Champions AG, unserer Mandantin die im Jahre 2010 geleistete Zahlung nebst entgangenem Gewinn zu erstatten. Das Landgericht folgte dabei unserer Argumentation, wonach die 11 Champions AG für den Policenaufkauf und die Anlage des Kapitals eine Bankerlaubnis benötigt und das Fehlen derselben zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führe. Weiter wäre bei Unterzeichnung des Kauf- und Abtretungsvertrages darüber aufzuklären gewesen, dass ein erheblicher Teil – etwa 30 % – des an die 11 Champions AG ausbezahlten Rückkaufswertes aus einer Rentenversicherung gar nicht wertbildend angelegt werden konnte, sondern auf Kosten – des Vertriebs und der

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