Dr. Udo Ostermann
Rechtsanwaltskanzlei


Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Vorsicht vor Phishing-Attacken!

Die Verbraucherzentrale warnt aktuell (März/April 2023) vor Phishing-Angriffen. Betroffen sind insbesondere Kunden der Sparkassen und der Postbank. Der Begriff „Phishing“ ist eine Wortschöpfung aus den englischen Begriffen „Pin“ und „fishing“ und beschreibt das „Abfischen“ persönlicher Zugangsdaten zu online-Konten.

Die Kriminellen bedienen sich dabei zumeist SMS oder E-Mails und geben sich als der jeweilige Finanzdienstleister aus. Häufig werden die Kunden aufgefordert, ihre Daten zu aktualisieren, einem Link zu folgen oder Zugangsdaten einzugeben. Uns sind Fälle bekannt, in denen – angebliche – Bankmitarbeiter sogar telefonischen Kontakt mit den späteren Geschädigten aufgenommen hatten, um den zuvor zugesandten Textnachrichten Nachdruck zu verleihen. Häufig wird versucht, Druck auszuüben, indem etwa auf eine ansonsten drohende Kontosperrung oder eine Bearbeitungsgebühr verwiesen wird.

Wir raten, derartige Textnachrichten unbeachtet zu lassen und in den Spam-Ordner zu verschieben. Bei Zweifeln sollte, ehe man Daten preisgibt, Rücksprache mit der jeweiligen Bank oder Sparkasse genommen werden. Oftmals erfolgen Phishing-Angriffe am Wochenende, offenbar deshalb, weil der Verbraucher dann an einer telefonischen Rücksprache mit seinem Finanzdienstleister gehindert ist. Alleine der Umstand, dass entsprechende Textnachrichten außerhalb der Öffnungszeiten von Banken und Sparkassen versandt werden, sollte deshalb misstrauisch machen.

Wurde Zugriff auf das eigene Konto genommen, sollte zunächst unverzüglich eine Sperrung des Kontos veranlasst und Strafanzeige bei der örtlichen Kriminalpolizei erstattet werden. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 26.01.2016, Az.: XI ZR 91/14) bestehen, je nach Art des Phishing-Angriffs und eines möglichen Verschuldens des Verbrauchers, durchaus Möglichkeiten, abgeflossene Gelder von seiner Bank oder Sparkasse erstattet zu erhalten. Schadenersatzpflichtig können sich auch sogenannte „Finanzagenten“ machen, die Betrügern ihr eigenes Konto zur Verfügung stellen, damit hierauf durch Phishing erlangte Gelder überwiesen werden und dann an Dritte – häufig im Ausland -weitergeleitet werden können (Urteil des BGH vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 302/11).

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