Unsere Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Es werden also mietrechtliche, arbeitsrechtliche, schadenersatzrechtliche und vertragsrechtliche Mandate bearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Banken- und Kapitalanlagerecht sowie dem versicherungsrechtlichen Bereich. Rechtsanwalt Dr. Ostermann erhielt am 20.08.2010 die Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg. Seit Oktober 2017 besteht auch eine Fachanwaltschaft für Banken- und Kapitalmarktrecht.
Neben einer inzwischen zwanzigjährigen Erfahrung im Banken- und Kapitalanlagerecht liegt unsere Stärke in der individuellen Bearbeitung jedes Mandats. Unsere Kanzleimitarbeiterin sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Ostermann sind während der Bürozeiten gut erreichbar.
Um Mandanten insbesondere auf banken- und kapitalanlagerechtlichem sowie versicherungsrechtlichem Gebiet umfassend beraten zu können, kooperieren wir mit einer kompetenten Steuerberatungskanzlei sowie einem der wenigen bundesweit zugelassenen Versicherungsberater.