Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung orientieren sich am Arbeitsaufwand und sind gesetzlich bei der Beratung von Verbrauchern auf € 190,00 begrenzt. In der Regel berechnen wir Erstberatungsgebühren im Bereich zwischen € 50,00 und € 100,00, nebst Unkostenpauschale und Mehrwertsteuer. Die Erstberatung umfasst die Prüfung von Unterlagen sowie die Abgabe einer ersten Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenwahrnehmung.

Wird ein Mandat erteilt, fällt eine Erstberatungsgebühr nicht gesondert an, sondern wird auf die Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr angerechnet.

Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung orientieren sich am Arbeitsaufwand und sind gesetzlich bei der Beratung von Verbrauchern auf € 190,00 begrenzt. In der Regel berechnen wir Erstberatungsgebühren im Bereich zwischen € 50,00 und € 100,00, nebst Unkostenpauschale und Mehrwertsteuer. Die Erstberatung umfasst die Prüfung von Unterlagen sowie die Abgabe einer ersten Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenwahrnehmung.

Wird ein Mandat erteilt, fällt eine Erstberatungsgebühr nicht gesondert an, sondern wird auf die Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr angerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Die Information des Rechtsschutzversicherers sowie die Einholung einer Deckungszusage sehen wir in der Regel als Serviceleistung an, die nicht gesondert berechnet wird. Ausnahmen hiervon können sich allerdings im Einzelfall ergeben, wenn zur Erlangung einer Deckungszusage zeitintensiver Schriftverkehr oder telefonische Besprechungen erforderlich sind.

Rechtsschutzversicherung

Die Information des Rechtsschutzversicherers sowie die Einholung einer Deckungszusage sehen wir in der Regel als Serviceleistung an, die nicht gesondert berechnet wird. Ausnahmen hiervon können sich allerdings im Einzelfall ergeben, wenn zur Erlangung einer Deckungszusage zeitintensiver Schriftverkehr oder telefonische Besprechungen erforderlich sind.

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