Für telefonische Erstanfragen rechnen wir keine Gebühren ab. Da am Telefon aber nur allgemeine Informationen, ohne konkrete Prüfung des Einzelsachverhalts erteilt werden können, bieten wir weiter an, für eine Pauschale – je nach Aufwand – im Bereich zwischen € 50,00 und € 100,00 (zzgl. Unkostenpauschale und Mehrwertsteuer) Unterlagen zu prüfen und eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenwahrnehmung zu liefern.
Wird ein Mandat erteilt, fällt die Erstberatungsgebühr nicht gesondert an, sondern wird auf die Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr angerechnet.
Bei rechtsschutzversicherten Mandanten sehen wir die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers als Serviceleistung an, die nicht eigens berechnet wird. Ausnahmen hiervon können sich allerdings im Einzelfall ergeben, wenn zur Erlangung einer Deckungszusage zeitintensiver Schriftverkehr oder telefonische Besprechungen mit der Rechtsschutzversicherung erforderlich sind. Unsere Erfahrung zeigt leider, dass gerade im Kapitalanlagebereich Deckungsanfragen von der Rechtsschutzversicherung oftmals auch mit unzutreffender Begründung abschlägig beschieden werden. Man sollte Anfragen bei der Rechtsschutzversicherung daher sinnvollerweise durch den beauftragten Rechtsanwalt durchführen lassen. Auch sollte man sich nicht ohne weiteres mit einer Ablehnung der Versicherung zufrieden geben. Oftmals bestehen doch noch Möglichkeiten, zu einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu gelangen.