Zulässigkeit der Kündigung von Bausparverträgen nach aktueller Rechtsprechung
Bislang bestand in der Rechtsprechung lediglich Einigkeit, dass die Bausparkassen berechtigt sind, Bausparverträge zu kündigen, bei denen die Bausparsumme voll einbezahlt ist und daher ein Bauspardarlehen nicht mehr in Anspruch genommen werden