Verfahren und Urteile

von: raostermann

Zulässigkeit der Kündigung von Bausparverträgen nach aktueller Rechtsprechung

Bislang bestand in der Rechtsprechung lediglich Einigkeit, dass die Bausparkassen berechtigt sind, Bausparverträge zu kündigen, bei denen die Bausparsumme voll einbezahlt ist und daher ein Bauspardarlehen nicht mehr in Anspruch genommen werden

von: raostermann

Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen weiter möglich

Bekanntlich hatte der Gesetzgeber, um die „Flut“ der Widerrufsfälle einzudämmen und die Banken zu schützen, das Widerrufsrecht für Verbraucherimmobiliardarlehensverträge zeitlich begrenzt. Immobiliardarlehensverträge, die Verbraucher im Zeitraum zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010

von: raostermann

Unwirksame Bankgebühren

In den letzten Jahren ergingen eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen das höchste deutsche Zivilgericht Kostenklauseln von Banken als unwirksam angesehen hatte. In der Entscheidung vom 13.05.2014 wies der

von: raostermann

Renditefonds 6 GmbH & Co. KG zur Rückzahlung und Abrechnung verurteilt

Nachdem die von uns vertretenen Mandanten die Beteiligung an der vormaligen SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG widerrufen hatten, verurteilte das Landgericht Bamberg die jetzt unter der Bezeichnung Renditefonds

von: raostermann

4. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B KG verurteilt

Mit Urteil vom 08.11.2016 hat das Landgericht Bamberg einer Klage eines von uns vertretenen Mandanten weitgehend stattgegeben und festgestellt, dass seine Treuhand-Kommanditbeteiligung durch Widerruf beendet worden war und die 4. RWB verpflichtet

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