Berufsunfähigkeit aufgrund unzumutbarer Schmerzen

von: raostermann

Berufsunfähigkeit aufgrund unzumutbarer Schmerzen bei der Ausübung der Berufstätigkeit

Dass insbesondere chronische Schmerzen zur Berufsunfähigkeit führen können, hatte der Bundesgerichtshof bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt. Aus zwei neueren Entscheidungen des saarländischen Oberlandesgerichts aus dem Jahre 2014 und

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