Vorliegen von Berufsunfähigkeit auch dann, wenn wichtige Teiltätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können
In seinem Urteil vom 19.07.2017 (Az.: IV ZR 535/15) hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auf. Das Oberlandesgericht hatte, nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, aus medizinischen Gründen bei der Klägerin