OLG Dresden: Keine Kündigung eines langfristigen Prämiensparvertrages
Das Oberlandesgericht Dresden stellt in seinem am 21.11.2019 verkündeten Urteil fest, dass ein Prämiensparvertrag („S-Prämiensparen flexibel“) nicht kündbar sei, wenn in dem Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart worden ist. Dem