OLG Dresden keine Kündigung eines langfristigen Prämiensparvertrages

von: raostermann

OLG Dresden: Keine Kündigung eines langfristigen Prämiensparvertrages

Das Oberlandesgericht Dresden stellt in seinem am 21.11.2019 verkündeten Urteil fest, dass ein Prämiensparvertrag („S-Prämiensparen flexibel“) nicht kündbar sei, wenn in dem Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart worden ist. Dem

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