Hoffnung für Geschädigte fondsgebundener Versicherungen
Bekanntlich entspricht es zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass dem Zustandekommen von Versicherungsverträgen, die in den Jahren zwischen 1994 und 2007 geschlossen worden waren, widersprochen werden kann, wenn der Versicherer keine
Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen weiter möglich
Bekanntlich hatte der Gesetzgeber, um die „Flut“ der Widerrufsfälle einzudämmen und die Banken zu schützen, das Widerrufsrecht für Verbraucherimmobiliardarlehensverträge zeitlich begrenzt. Immobiliardarlehensverträge, die Verbraucher im Zeitraum zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010