Deckungsklage

von: raostermann

Verkürzung des Rechtsschutzversicherungsschutzes durch neue Allgemeine Rechtsschutzbedingungen

Viele Rechtsschutzversicherer sind offenbar bestrebt, auch die Verträge ihrer Altkunden auf „aktuellen Stand“ zu bringen. Dies bedeutet in vielen Fällen, dass Versicherungsvermittler unter irgend einem Vorwand den geltenden Rechtsschutzversicherungsvertrag geringfügig verändern und

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