Hoffnung für Geschädigte fondsgebundener Versicherungen
Bekanntlich entspricht es zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass dem Zustandekommen von Versicherungsverträgen, die in den Jahren zwischen 1994 und 2007 geschlossen worden waren, widersprochen werden kann, wenn der Versicherer keine