Urteil des BGH zur Kündigung von Prämiensparverträgen
In seinem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: XI ZR 345/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Prämiensparverträge durch Sparkassen grundsätzlich dann ordentlich gekündigt werden können, wenn der Sparer die höchste Prämienstufe erreicht hat.