Urteil BGH zur Kündigung von Prämiensparverträgen

von: raostermann

Urteil des BGH zur Kündigung von Prämiensparverträgen

In seinem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: XI ZR 345/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Prämiensparverträge durch Sparkassen grundsätzlich dann ordentlich gekündigt werden können, wenn der Sparer die höchste Prämienstufe erreicht hat.

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