11 Champions AG: Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht!
Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, etwa wegen Fehlberatung über Risiken einer Kapitalanlage, verjähren gemäß § 199 III Satz 1 Ziffer 1 BGB 10 Jahre nach der Entstehung des Schadenersatzanspruchs. Die Rechtsprechung geht von einer Anspruchsentstehung regelmäßig