11 Champions AG: Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht!

Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, etwa wegen Fehlberatung über Risiken einer Kapitalanlage, verjähren gemäß § 199 III Satz 1 Ziffer 1 BGB 10 Jahre nach der Entstehung des Schadenersatzanspruchs. Die Rechtsprechung geht von einer Anspruchsentstehung regelmäßig mit der vertraglichen Verpflichtung des Kapitalanlegers aus. Im Falle der 11 Champions AG bedeutet dies, dass Schadenersatzansprüche Tag genau nach Ablauf von 10 Jahren, gerechnet ab Unterzeichnung der Kauf- und Abtretungsverträge, verjähren könnten. Da nach unserer Kenntnis die meisten dieser Verträge im Jahre 2010 geschlossen worden waren, droht im Jahre 2020 die Verjährung dieser Ansprüche.

Dies gilt im Übrigen auch für etwaige Schadenersatzansprüche gegen weitere Beteiligte. Es werden im laufenden Jahr also auch Schadenersatzansprüche gegen Organe der 11 Champions AG, insbesondere deren damaligen Vorstand, sowie Vermittler, verjähren.

Wie häufig im Kapitalanlagebereich könnte sich damit für diejenigen, deren Rückzahlungen erst im Jahre 2026 fällig sind, die Problematik ergeben, dass ein Schaden möglicherweise erst dann sichtbar sein wird, wenn Schadenersatzansprüche bereits verjährt sind. Für alle Kapitalanleger, die dies vermeiden möchten, machen die von uns erstrittenen Gerichtsurteile Hoffnung. Wer sich zum jetzigen Zeitpunkt zur – notfalls auch gerichtlichen Geltendmachung – seiner Ansprüche entschließt, kann mit einiger Berechtigung darauf vertrauen, diese Ansprüche zum jetzigen Zeitpunkt auch durchsetzen zu können.

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