Berufsunfähigkeit – Versicherer müssen nachfragen
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 05.03.2008 (Az.: IV ZR 119/06) feststellt, können sich die Versicherungsgesellschaften beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht immer auf fehlerhafte oder lückenhafte Angaben im Versicherungsantrag berufen. Insbesondere dann, wenn die Angaben des Versicherungsnehmers als widersprüchlich erscheinen oder sich aufgrund konkreter Umstände für den Versicherer der Eindruck aufdrängen muss, der Versicherungsnehmer habe Gesundheitsfragen nicht verstanden oder nicht ausreichend beantwortet, besteht bereits vor Vertragsschluss eine Nachfrageobliegenheit. Dem Versicherer ist es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in diesem Falle verwehrt, sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalles auf unvollständige Angaben in dem Antrag zu berufen. Zu