Aktuelles

von: raostermann

Wichtige Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat einige verbraucherfreundliche Änderungen mit sich gebracht. Zu nennen ist hier vor allem die Abkehr vom „alles oder nichts“-Prinzip. Während nach altem Recht beispielsweise die Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit im Falle grober Fahrlässigkeit grundsätzlich zu einer Lei­stungsfreiheit des Versicherers führte, sieht das seit dem 01.01.2008 geltende VVG nur eine verhältnismäßige Kürzung des Entschädigungsanspruchs – je nach Schwere des Verschuldens – vor. Ersatzlos entfallen ist die wenig verbraucherfreundliche Vorschrift des vormaligen § 12 III VVG. Nach dieser Bestimmung wurde der Versicherer, unabhängig von der Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs, bereits nach sechs Monaten leistungsfrei, wenn

von: raostermann

Schadenersatz wegen des Erwerbs von „Lehman“-Zertifikaten

Zahlreiche Bankkunden haben offenbar Zertifikate der insolventen Lehman-Bank bzw. ihrer in Holland ansässigen Tochtergesellschaft erworben, ohne über die Risiken solcher Anlageprodukte aufgeklärt worden zu sein. Tatsächlich wurden die Zertifikate, beispielsweise im internen Ranking der Citi-Bank, als außerordentlich sicher eingestuft und daher auch sicherheitsorientierten Kunden angeboten. Es hätte aber darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass auch bei solchen „Garantiezertifikaten“ die Rückzahlungsgarantie am Ende der Laufzeit nur eingelöst werden kann, wenn der Emittent dann noch zahlungsfähig ist. <br> Nach einem einschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2006 dürfte es weiterhin auch darauf ankommen, inwieweit den jeweiligen Bankkunden offenbart worden ist,

von: raostermann

Neue Entwicklungen in Sachen „Euro-Gruppe“, Würzburg

Nach der Insolvenz sämtlicher Anlagegesellschaften der „Euro-Gruppe“ gegen Ende des Jahres 2005 wurde von uns der Initiator und Hintermann des Kapitalanlagemodells, Herr Franz Klaffenböck, auf Schadenersatzanspruch in Anspruch genommen, da sich aufgrund der jetzt vorliegenden Insolvenzgutachten heraus stellte, dass Herr Klaffenböck in dem Konzern der „Euro-Gruppe“ die Fäden gezogen hatte. Unserer Auffassung nach haftet Herr Klaffenböck daher sowohl im Rahmen der Prospekthaftung im engeren, wie auch im weiteren Sinne. Herr Klaffenböck ist also auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn Kapitalanleger einen Prospekt erhalten haben, der falsche Angaben zu dem Kapitalanlagemodell enthält; ebenso besteht eine Verantwortlichkeit, sofern Vermittler der

von: raostermann

Kapitalanlage Euro-Plan

Bei dem „Euro-Plan“ handelt es sich um ein Kapitalanlagemodell, das durch die Röbke und Partner GmbH erdacht worden ist. Eine Einmaleinzahlung bei der Clerical Medical Lebensversicherung wurde über einen Bankkredit fremd finanziert. Da die Kreditzinsen niedriger liegen sollten als die Rendite der Lebensversicherung, ging man davon aus, aus laufenden Anteilsverkäufen bei der Clerical Medical die Kreditzinsen erwirtschaften und dennoch eine Altersvorsorge ansparen zu können. Zur Ablösung des Kredits wurde ferner empfohlen, einen Investmentsparplan abzuschließen. Letztlich weist dieses „Anlagekonzept“ spekulative Elemente auf; aus dem Prospektmaterial ergibt sich, dass das Konzept nur aufgehen konnte, wenn sowohl der Investmentfonds, wie auch die

von: raostermann

ALAG insolvenzreif?

Wie die atypisch stillen Gesellschafter der Auto-Mobil AG & Co. KG (ALAG) mit Schreiben vom 07.07.2009 mitgeteilt erhielten, sei der ALAG durch die Insolvenz der Robert Straub GmbH, an der die ALAG mit 31 % beteiligt ist, der Boden für ein weiteres Wirtschaften entzogen. In dem Rundschreiben werden die Kapitalanleger darum gebeten, einer Liquidation der ALAG außerhalb eines Insolvenzverfahrens zuzustimmen. Gleichzeitig erfolgt in dem Schreiben vom 07.07.2009 der Hinweis, dass Kapitalanleger, die ihre Einlage noch nicht erbracht haben, weitere Beiträge zahlen müssten und die übrigen Kapitalanleger erhaltene Ausschüttungen zu erstatten hätten. Bereits geleistete Zahlungen dürften daher weitgehend verloren sein.

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