von: raostermann
Kanzleiinformation 4 vom 24.01.2024
Bankrecht Abrechnung von Prämiensparverträgen Zur Abrechnung von Prämiensparverträgen der Sparkassen, bei denen es primär um das in den neunziger Jahren sowie nach der Jahrtausendwende angebotene Sparmodell „S-Prämiensparen flexibel“ geht, existiert zwischenzeitlich
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