Debeka Lebensversicherungsverein a. G.

von: raostermann

Kanzleiinformation 4 vom 24.01.2024

                                                      Bankrecht Abrechnung von Prämiensparverträgen Zur Abrechnung von Prämiensparverträgen der Sparkassen, bei denen es primär um das in den neunziger Jahren sowie nach der Jahrtausendwende angebotene Sparmodell „S-Prämiensparen flexibel“ geht, existiert zwischenzeitlich

von: raostermann

Landgericht Köln schließt Reduzierung des Rentenfaktors aus

Die fallenden Kapitalmarktzinsen der vergangenen Jahre machten manche Versicherer erfinderisch, was die Einschränkung bei Vertragsschluss zugesagter Leistungen aus Lebens-oder Rentenversicherungen anbelangt.

von: raostermann

Kanzleiinformation vom 27.10.2021

Bankrecht Abrechnung von Prämiensparverträgen Am 06.10.2021 wurde ein Urteil des BGH (Az.: XI ZR 234/20) verkündet, das allerdings noch nicht in schriftlich abgesetzter Form vorliegt. Den Medienberichten (z. B. Zeitschrift „Finanztest“) ist

von: raostermann

Debeka vergleicht sich mit Versicherungsnehmern vor dem OLG Koblenz

Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt das Oberlandesgericht Koblenz die Rechtsauffassung, dass die Debeka in Riester-Rentenversicherungen sowie auch Leibrentenversicherungen den garantierten Rechnungszins für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen nicht einseitig reduzieren darf. Nachdem das Landgericht Koblenz

von: raostermann

Riester-Rentenversicherung der Debeka: OLG Koblenz bezeichnet Reduzierung des Rechnungszinses als vertragswidrig

Seit mehreren Jahren ist es gängige Praxis der Debeka Lebensversicherungsverein a. G., den bei Abschluss von Lebens- bzw. Rentenversicherungen in den Jahren 2002 bis 2012 garantierten Rechnungszins zumindest für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen zu reduzieren.

1 2

Diese Webseite verwendet notwendige Cookies. Diese helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Durch Klick auf "akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von notwendigen Cookies zu.