Debeka vergleicht sich mit Versicherungsnehmern vor dem OLG Koblenz
Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt das Oberlandesgericht Koblenz die Rechtsauffassung, dass die Debeka in Riester-Rentenversicherungen sowie auch Leibrentenversicherungen den garantierten Rechnungszins für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen nicht einseitig reduzieren darf. Nachdem das Landgericht Koblenz