Multi Advisor Fund I GbR

Mehrere Mandanten unserer Kanzlei zeichneten hochriskante Gesellschaftsbeteiligungen der Multi Advisor Fund I GbR als angeblich sichere Altersvorsorge. Dass eine Eignung zur Altersvorsorge jedoch nicht besteht, ergibt sich auch aus dem Emissionsprospekt vom 19.07.2005. Dort wird auf immerhin neun eng bedruckten Seiten darauf hingewiesen, mit welchen gravierenden Risiken – bis hin zu einem Totalverlust – der Kapitalanleger rechnen muss. Der vollständige Emissionsprospekt wurde in keinem einzigen Fall besprochen und – soweit eine Prospektaushändigung überhaupt erfolgte – erst nach Vertragsschluss übergeben. In den meisten Fällen erfolgte eine „Beratung“ nur aufgrund mündlicher Erklärungen des Vermittlers oder anhand der von der Multi Advisor Fund I GbR herausgegebenen „Informationsbroschüre“, die eine Risikobelehrung jedoch nicht enthält.

Unserer Kenntnis nach wurden die Beteiligungen meist von Vermittlern der Futura Finanz GmbH & Co. KG bzw. der IFF AG, Hof, vermittelt. Gegen die Vertriebsgesellschaft IFF AG und deren Vorstand sind bereits mehrere Klagen anhängig; nähere Informationen fínden Sie unter dem Stichwort „IFF AG“ bzw. unter der Rubrik „Aktuelles“.

Nach entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen geht die Multi Advisor Fund I GbR gegen nicht mehr „zahlungswillige“ Kapitalanleger vor; diese werden vor zahlreichen Gerichten auf Nachzahlung von Gesellschaftsbeiträgen in Anspruch genommen.

Gegen derartige Zahlungsklagen können sich Kapitalanleger unserer Einschätzung nach mit dem Hinweis auf eine Fehlberatung verteidigen. Die nachweisbare Fehlberatung gewährt ein außerordentliches Kündigungsrecht der Gesellschaftsbeteiligung. Außerdem existieren mehrere Entscheidungen, in denen die Gerichte Zahlungsklagen der Multi Advisor Fund I GbR mit dem Hinweis auf einen rechtswirksam ausgeübten Widerruf der Beteiligung abgewiesen hatten. Exemplarisch darf auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 23.07.2009 sowie des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.10.2010 verwiesen werden.

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