Schadenersatz wegen des Erwerbs von „Lehman“-Zertifikaten

Zahlreiche Bankkunden haben offenbar Zertifikate der insolventen Lehman-Bank bzw. ihrer in Holland ansässigen Tochtergesellschaft erworben, ohne über die Risiken solcher Anlageprodukte aufgeklärt worden zu sein. Tatsächlich wurden die Zertifikate, beispielsweise im internen Ranking der Citi-Bank, als außerordentlich sicher eingestuft und daher auch sicherheitsorientierten Kunden angeboten. Es hätte aber darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass auch bei solchen „Garantiezertifikaten“ die Rückzahlungsgarantie am Ende der Laufzeit nur eingelöst werden kann, wenn der Emittent dann noch zahlungsfähig ist. <br>

Nach einem einschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2006 dürfte es weiterhin auch darauf ankommen, inwieweit den jeweiligen Bankkunden offenbart worden ist, dass die Bank beim Verkauf solcher Zertifikate „Provisionsrückvergütungen“, gemeinhin als „kick-backs“ bezeichnet, erhalten hat. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benötigt der Bankkunde diese Information, um beurteilen zu können, ob seine Bank Anlageempfehlungen tatsächlich im Interesse des Kunden oder in ihrem eigenen (Provisions-) Interesse abgibt. Im Jahre 2009 sind weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema ergangen. Dort wurde die finanzierende Bank beispielsweise auch beim Vertrieb von Anteilen an Medienfonds für verpflichtet erachtet, Auskunft über bezogene Provisionen zu erteilen. <br>

Wir vertreten eine ganze Reihe von geschädigten Kunden insbesondere der vormaligen Citi-Bank – nunmehr Targobank – und der Dresdner Bank, die inzwischen von der Commerzbank AG übernommen worden ist. Es sind Schadenersatzverfahren vor verschiedenen Landgerichten, insbesondere dem Landgericht Bamberg, anhängig. Mündliche Verhandlungen werden in der zweiten Jahreshälfte 2010 statt finden. <br>

Über den Verlauf dieser Verfahren werden wir berichten. <br>

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