11 Champions zahlt schleppend
Obwohl Fälligkeitszeitpunkte für Auszahlungen an die Kapitalanleger in den Zertifikaten der 11 Champions AG zugesagt wurden, erfolgen fällige Zahlungen erst mit zeitlichen Verzug und nach anwaltlicher Erinnerung. Ob dies in allen Fällen so ist, können wir selbstverständlich nicht beurteilen. Mandanten unserer Kanzlei, deren (Teil-) Rückzahlungen am 01.10. und 01.12.2017 fällig waren, hatten jedenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt keine Rückzahlung erhalten. Erst nachdem durch Anwaltsschreiben die Auszahlungen unter Fristsetzung verlangt worden waren, wurden tatsächlich Zahlungen geleistet.
Dies lässt vermuten, dass bei der 11 Champions AG Liquiditätsengpässe bzw. zumindest Zahlungsstockungen bestehen. Andererseits erhalten diejenigen Kapitalanleger, die fällige Auszahlungen nachdrücklich einfordern, das zugesagte Kapital zurück. Da aber nicht absehbar ist, wie lange dies noch der Fall sein wird und nachdem Kapitalanlagen zum Teil erst im Jahre 2026 zur Rückzahlung fällig werden, sollte sich jeder Anleger überlegen, ob er das Risiko eingehen will, tatsächlich bis zum regulären Vertragsablauf abzuwarten.
Nach unserer Einschätzung kommen verschiedene Anspruchsgrundlagen in Betracht, die es Kapitalanlegern der 11 Champions AG ermöglichen, erst in einigen Jahren fällige Gelder bereits zum jetzigen Zeitpunkt zurückzufordern. Unter anderem wurde, wie uns Mandanten unserer Kanzlei berichtet hatten, bei Vertragsschluss und Abtretung vorhandener Lebens- und Rentenversicherungen nicht auf die Risiken eines solchen Rechtsgeschäfts hingewiesen.