4. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B KG verurteilt
Mit Urteil vom 08.11.2016 hat das Landgericht Bamberg einer Klage eines von uns vertretenen Mandanten weitgehend stattgegeben und festgestellt, dass seine Treuhand-Kommanditbeteiligung durch Widerruf beendet worden war und die 4. RWB verpflichtet ist, eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen.
Unserem Mandanten war in dessen Privatwohnung eine risikobehaftete Beteiligung an der 4. RWB als – vermeintlich – sicheres Kapitalanlagemodell vermittelt worden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass neben Ansprüchen gegen die 4. RWB im Einzelfall auch Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler vor Ort wegen Fehlberatung bestehen können.
Gegen die von uns erstrittene Entscheidung wurde von der Kapitalanlagegesellschaft zwischenzeitlich Berufung zum OLG Bamberg eingelegt. Das Berufungsverfahren ist noch anhängig.