Vertriebsgesellschaft IFF AG zum Schadenersatz verurteilt
Wegen der Vermittlung einer riskanten Beteiligung an der Multi Advisor Fund I GbR hat das Landgericht Hof die Vertriebsgesellschaft IFF AG, Hof, am 11.09.2009 zum Schadenersatz verurteilt. Nach einer Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der dortige Kläger über spezifische Risiken des Kapitalanlagemodells, so insbesondere ein Totalverlustrisiko und die Haftung des Gesellschafters, nicht aufgeklärt worden war. Auch wurde in dem Verkaufsgespräch der unzutreffende Eindruck erweckt, man könne eine solche Beteiligung jederzeit problemlos kündigen und bei den Entnahmen, wie sie an die Gesellschafter in den vergangenen Jahren ausbezahlt worden sind, handle es sich um „Gewinne“ der Gesellschaft. Zwar ist das Landgericht von einem Mitverschulden des Kapitalanlegers ausgegangen und hat dessen Schadenersatzanspruch gekürzt. Die Entscheidung zeigt gleichwohl, dass, bei entsprechender Beweislage, die Möglichkeit besteht, Schadenersatzansprüche gegen Vermittler bzw. Vertriebsgesellschaften durchzusetzen, was gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft Multi Advisor Fund I GbR aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen schwierig ist. Die Entscheidung des Landgerichts Hof ist inzwischen rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Beschluss vom 02.02.2010 darauf hingewiesen, dass die Berufung der IFF AG gegen die Verurteilung zum Schadenersatz keine Aussicht auf Erfolg habe; daraufhin wurde das Rechtsmittel zurück genommen.
Inzwischen existiert eine weitere Entscheidung des Landgerichts Hof vom 03.12.2009, in der dem Kapitalanleger kein Mitverschulden angelastet worden ist. In einem weiteren Hinweisbeschluss vom 30.03.2010 vertrat das Oberlandesgericht Bamberg die Auffassung, dass auch dieses Rechtsmittel der Vertriebsgesellschaft IFF AG keine Aussicht auf Erfolg habe und regte ebenfalls die Rücknahme der Berufung an. Inzwischen erfolgte durch Beschluss vom 19.05.2010 die Zurückweisung der Berufung. In dem Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass statt des vollständigen Emissionsprospekts mit dem Mandanten nur eine Informationsbroschüre besprochen worden ist und auch der ausführliche Text in der Beitrittserklärung nicht erläutert wurde. Aufgrund der Erkenntnisse aus diesen Beweisaufnahmen, der Informationen aus Schulungsveranstaltungen, die wir von (ehemaligen) Mitarbeitern der IFF AG erhalten haben und interner Dokumente, so insbesondere eines Musterverkaufsgesprächs, ist wohl davon auszugehen, dass die Fehlberatung potentieller Kapitalanleger der Multi Advisor Fund I GbR, ebenso wie auch der Capital Advisor Fund II GbR Methode hatte. Vor dem Landgericht Hof sind eine ganze Reihe weiterer Verfahren anhängig, in denen auch der Vorstand der IFF AG, Herr Michael Turgut, persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.