Insolvenzverfahren der Futura Finanz GmbH & Co. KG
Über das Vermögen dieser Vertriebsgesellschaft wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 09.01.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Vermittler der Futura Finanz hatten zahlreiche Anlagen des grauen Kapitalmarkts vermittelt, so beispielsweise Beteiligungen an der inzwischen ebenfalls insolventen Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG sowie der Deltoton AG, vormals Frankoniawert AG, Frankonia Sachwert AG und Frankonia Direkt AG. Das Beratungsverhalten der Vermittler der Futura Finanz war Gegenstand mehrerer Schadenersatzklagen, die für Mandanten geführt worden sind.
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Prager, erklärte in der Gläubigerversammlung vom 08.04.2008, dass bei der Futura Finanz zwar nur geringe Barmittel aufgefunden werden konnten, er aber davon ausgehe, dass werthaltige Forderungen in Millionenhöhe gegen „diverse inländische und ausländische Unternehmen“ bestünden, deren Realisierung aber zeitintensiv sei.
Jedenfalls für Kapitalanleger, die bereits Urteile gegen die Futura Finanz GmbH & Co. KG erstritten haben oder über Schadenersatzansprüche wegen Fehlberatung verfügen, macht die Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle Sinn, da für solche Insolvenzgläubiger mit einer nicht unerheblichen Insolvenzquote zu rechnen sein dürfte. Die Anmeldung zur Insolvenztabelle kann nach wie vor noch erfolgen.
Wichtig ist im Ergebnis für Kapitalanleger, dass Ansprüche gegenüber der Futura Finanz als vorrangige Gläubigerforderungen anerkannt und zur Insolvenztabelle festgestellt werden, damit die Chance besteht, im Zuge des Insolvenzverfahrens zumindest einen Teil des Schadenersatzanspruchs zu realisieren.