Weitere Zertifikate
Selbstverständlich haben Bankmitarbeiter Mandanten unserer Kanzlei nicht nur Lehman-Zertifikate angeboten. Vielmehr wurden, unserer Beobachtung nach insbesondere älteren Bankkunden, offenbar in den vergangenen Jahren verstärkt zum Teil komplizierte Anlageprodukte empfohlen. Es handelt sich hierbei wiederum um Garantie- oder Bonuszertifikate, deren Emittenten verschiedene Bankhäuser, so z. B. die Dresdner Bank AG, die Societé Général oder auch die US-amerikanische Bank J. P. Morgan sind. Letztlich sind Zertifikate Anleihen, deren Rückzahlung zum Ende der Laufzeit nur dann gesichert ist, sofern die betreffenden Banken, die diese Produkte aufgelegt haben, zahlungsfähig sind. Zum Teil sind die Bedingungen dieser Produkte derart schwer zu durchschauen, dass ein normaler Bankkunde wohl kaum verstanden haben dürfte, von welchen Gegebenheiten ein möglicher Gewinn/Verlust tatsächlich abhängt.
Gemeinsam dürfte vielen Anlageempfehlungen das Provisionsinteresse der Banken, die diese Produkte vermittelt haben, sein.
Uns sind Fälle bekannt, in denen Kapitalanleger, die vorher sichere Festgeldanlagen oder Pfandbriefe besessen hatten, nach Empfehlungen ihrer Bank nur noch solche Zertifikate in ihren Depots halten. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage relevant werden, dass es wohl bereits eine Fehlberatung darstellen dürfte, wenn ein zuvor strukturiertes Depot einseitig und ausschließlich auf derartige Finanzprodukte ausgerichtet wird. Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang unserer Auffassung nach auch, ob die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes beachtet worden sind, also insbesondere die Risikobereitschaft der Bankkunden schriftlich dokumentiert wurde.
Derzeit werden Auseinandersetzungen mit verschiedenen Banken, noch im außergerichtlichen Bereich, geführt. Sollte es hier nicht zu Einigungen kommen, werden Schadenersatzklagen erhoben werden. Über die Entwicklung dieser Streitigkeiten werden wir berichten.