Betrug mit Bankgarantien

Auf dem grauen Kapitalmarkt werden immer wieder traumhafte Gewinne versprochen, die durch den Handel mit Bankgarantien erwirtschaftet werden sollen. Diese Bankgarantien, die zumeist englische Bezeichnungen wie „Stand By Letter of Credit“ (SLC), „Prime Bank Guaranties“ (PBG) oder auch „Certificate of Diposit“ (COD) tragen, sind jedoch eine Erfindung betrügerischer Anlagevermittler. Tatsächlich existiert ein solcher Handel nicht.

Der Handel mit „SLC“ bzw. „SBLC“ – Stand By Letter Of Credit – gewinnt dabei nach unseren Beobachtungen internationale Dimensionen. So wird potenziellen Investoren aus Entwicklungsländern, aber auch aus Deutschland vorgespiegelt, dass die Errichtung ganzer Industriebetriebe im Wert von Hunderten von Millionen Euro größtenteils über den Handel mit Bankgarantien finanziert werden könne. Die Investoren haben 0,1 % des benötigten Investitionskapitals als „Leasinggebühr“ an eine wohl federführend tätige US-amerikanische Gesellschaft, die „Alvino-Group“ zu zahlen. Dafür soll durch den Handel mit Bankgarantien der größte Teil des Investitionskapitals erwirtschaftet werden. In den uns bekannten Fällen passierte allerdings nach Zahlung der „Leasinggebühr“ nichts, so dass wir davon ausgehen, dass es den Beteiligten, so auch der in Deutschland ansässigen GSF Gesellschaft für Schlachttechnik mbH und deren Geschäftsführer, einem Herrn Bernhard Röhling, sowie Herrn Frohmund Heyer, einem weiteren Beteiligten, ausschließlich darum geht, gutgläubige Investoren zur Zahlung der „Leasinggebühr“ zu veranlassen. Angesichts der hohen Investitionssummen stellt selbst eine 0,1 %-ige „Leasinggebühr“ ein lohnendes Geschäft dar.

Für den von uns vertretenen Investor wurde inzwischen Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet. Auch das US-amerikanische FBI ermittelt unserer Kenntnis nach aufgrund einer Anzeige eines ebenfalls geprellten kenianischen Investors.

Gegen die in Deutschland ansässigen Beteiligten des internationalen Betrügerrings werden im übrigen auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

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