Fachanwalt Bamberg

von: raostermann

Urteil des BGH zur Kündigung von Prämiensparverträgen

In seinem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: XI ZR 345/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Prämiensparverträge durch Sparkassen grundsätzlich dann ordentlich gekündigt werden können, wenn der Sparer die höchste Prämienstufe erreicht hat.

von: raostermann

Klage gegen Sparkasse Kulmbach-Kronach wegen unrichtiger Abrechnung von Prämiensparverträgen erhoben

Die von uns vertretenen Mandanten hatten im Jahre 1992 bei der Rechtsvorgängerin der Sparkasse Kulmbach-Kronach zwei Prämiensparverträge mit 25-jähriger Laufzeit abgeschlossen. Ein konkreter Vertragszins sowie Kriterien, nach denen sich dieser Vertragszins im

von: raostermann

Debeka senkt garantierten Rechnungszins nun auch bei nicht geförderten Rentenversicherungen

Wir hatten bereits berichtet, dass die Debeka bei Riester-Verträgen seit einiger Zeit versucht, die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen zu Rechnungszins und Sterbetafel zu relativieren. So will der Versicherer auf künftige Beitragserhöhungen nur

von: raostermann

Brexit: Was tun mit britischen Lebensversicherungsverträgen?

Verstärkt in den letzten Wochen thematisieren die Medien (exemplarisch wird verwiesen auf einen Bericht im Fränkischen Tag vom 13.02.2019, „Gefährdete Versicherungen“) die Konsequenzen, die sich hierzulande für Kunden britischer Lebensversicherungen wie Standard

von: raostermann

Nachrangdarlehen der Magna Aurelia Investment GmbH und ARTemis Invest GmbH

Wir vertreten einige Kapitalanleger, die den oben genannten Gesellschaften bereits vor einigen Jahren sogenannte „Nachrangdarlehen“ gewährt haben. Der Nachrangdarlehensnehmer hat zwar unter den vereinbarten Bedingungen einen Rückzahlungsanspruch, tritt aber unter bestimmten Voraussetzungen

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