Gewerbefonds „Wuppertal“, „Großenhain“ und „Lauter“
Auch bei diesem Kapitalanlagemodell aus den frühen neunziger Jahren dürfte ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes vorliegen. Die Gesellschafter, die Anteile an diesen geschlossenen Immobilienfonds erwarben, hatten selbst lediglich dem Geschäftsbesorger,
Alpina Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Ansparplan 3 KG / BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG
Eine Reihe von Kapitalanlegern hatte gegen Ende der Neunziger Jahre Treuhand-Kommanditbeteiligungen der damaligen Alpina GmbH & Co. KG gezeichnet. Die Alpina firmiert, nachdem der Name wohl „zu bekannt“ geworden war, aktuell unter
Sachwert-Plus Fonds Nr. 10 GbR – Bankaktiengesellschaft vergleichsbereit
Die Initiatoren dieses geschlossenen Immobilienfonds, die Herren Bruno und Dieter Kaidel, waren wegen ihres „Wirkens“ gerade in diesem Fonds bereits durch das Landgericht Würzburg wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die
Bauherrenmodell Paul-Lincke-Straße, Saarbrücken
Eine Reihe von Kapitalanlegern erwarben von der damaligen Volksbank Neunkirchen eG, nunmehr Bank 1 Saar eG, finanzierte Eigentumswohnungen. Der Wohnungskäufer, der die jeweilige Immobilie als Kapitalanlage und zumeist zur Altersvorsorge erwarb, sollte
Wichtige Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat einige verbraucherfreundliche Änderungen mit sich gebracht. Zu nennen ist hier vor allem die Abkehr vom „alles oder nichts“-Prinzip. Während nach altem Recht beispielsweise die Verletzung einer