Dr. Udo Ostermann
Rechtsanwaltskanzlei


Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Alpina Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Ansparplan 3 KG / BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG

Eine Reihe von Kapitalanlegern hatte gegen Ende der Neunziger Jahre Treuhand-Kommanditbeteiligungen der damaligen Alpina GmbH & Co. KG gezeichnet. Die Alpina firmiert, nachdem der Name wohl „zu bekannt“ geworden war, aktuell unter der Bezeichnung „BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG“.

Wie uns Kapitalanleger mitteilten, wurden auch diese riskanten Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts als sichere Anlagen insbesondere zur privaten Altersvorsorge angeboten. Bezeichnenderweise vermitteln auch die Emissionsprospekte der Alpina vom Oktober 1997 den Eindruck, man habe es mit einer sicheren Kapitalanlage zu tun, die herkömmlichen Anlageformen auch hinsichtlich der Rendite überlegen sei.

Die in den Zeichnungsscheinen enthaltene Widerrufsbelehrung genügt den damaligen gesetzlichen Voraussetzungen nicht, so dass derartige Kapitalanlagen, die zumeist in Form von Ratenzahlungsverträgen über viele Jahre abgeschlossen worden sind, jederzeit und ohne Begründung noch widerrufen werden können. Der Widerruf führt zumindest dazu, dass – was die Gegenseite in einigen Mandaten problemlos anerkannt hat – eine künftige Ratenzahlungsverpflichtung nicht mehr besteht und der Gesellschafter ausscheidet.

Da sich die BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG bislang aber weigert, für die Gesellschafter nach erfolgtem Widerruf eine nachvollziehbare Auseinandersetzungsrechnung vorzulegen bzw. eingezahltes Kapital zu erstatten, wurde in einigen Fällen nunmehr Klage erhoben. Die Klagen richten sich jeweils auch gegen den Vermittler, dem die Falschberatung anzulasten ist.

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