Kapitalanlage Euro-Plan

Bei dem „Euro-Plan“ handelt es sich um ein Kapitalanlagemodell, das durch die Röbke und Partner GmbH erdacht worden ist.

Eine Einmaleinzahlung bei der Clerical Medical Lebensversicherung wurde über einen Bankkredit fremd finanziert. Da die Kreditzinsen niedriger liegen sollten als die Rendite der Lebensversicherung, ging man davon aus, aus laufenden Anteilsverkäufen bei der Clerical Medical die Kreditzinsen erwirtschaften und dennoch eine Altersvorsorge ansparen zu können.

Zur Ablösung des Kredits wurde ferner empfohlen, einen Investmentsparplan abzuschließen.

Letztlich weist dieses „Anlagekonzept“ spekulative Elemente auf; aus dem Prospektmaterial ergibt sich, dass das Konzept nur aufgehen konnte, wenn sowohl der Investmentfonds, wie auch die Versicherung der Clerical Medical mindestens eine jährliche Durchschnittsverzinsung von 8,5 % erwirtschafteten. Es bedarf keiner näheren Erläuterung, dass derartige Renditen in den vergangenen Jahren nicht zu erzielen waren. <br>

Gerade in den letzten Jahren reichten die Gewinne des Aktienfonds und des Versicherungsunternehmens nicht einmal aus, um die laufenden Kreditzinsen zahlen zu können, so dass mit zunehmender Laufzeit ein Kapitalverzehr auftrat, andererseits aber der Bankkredit nach wie vor in voller Höhe valutierte. <br>

Unserer Auffassung nach weisen die Verkaufsprospekte nicht in der gebotenen Deutlichkeit auf die erheblichen Risiken des Anlagekonzepts hin, so dass Schadenersatzansprüche sowohl gegenüber den Initiatoren, wie auch den Vermittlern vor Ort geltend gemacht werden können. Da davon auszugehen sein dürfte, dass es sich bei dem Anlagemodell und der Finanzierung durch einen Bankkredit um ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ handelt, sind auch Ansprüche gegenüber der finanzierenden Bank sowie der Clerical Medical zu prüfen. Insbesondere dürfte davon auszugehen sein, dass das Anlagemodell mit unrealistisch hohen Renditen beworben worden ist. <br>

Unsere Kanzlei wurde von mehreren Mandanten beauftragt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Schadenersatzverfahren sind vor den Landgerichten München I und Augsburg anhängig. Mit Urteil vom 13.10.2009 (Az.: 13 O 152/09) verurteilte das Landgericht Weiden eine Versicherungsmaklergesellschaft, in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten, weil dem Mandanten die Risiken einer fremdfinanzierten Lebensversicherung der Clerical Medical nicht erläutert worden waren. Nach Auffassung der Berufungsinstanz, des Oberlandesgerichts Nürnberg, hat das dagegen gerichtete Rechtsmittel der Makler-GmbH keine Aussicht auf Erfolg. Die Klage gegen die Clerical Medical war in diesem Verfahren allerdings abgewiesen worden. Zu einem anderen Ergebnis gelangten das Landgericht und das Oberlandesgericht Bamberg in zwei weiteren Verfahren. Dort wurde jeweils die Clerical Medical Investmentgroup Ltd. verurteilt, weil die Kapitalanleger nicht darüber aufgeklärt worden waren, dassbereits zu Vertragsbeginn erzielbare Renditen nicht ausreichten, um auch nur die Zinsen für den zur Finanzierung des Versicherungsbeitrags aufgenommenen Bankkredit zahlen zu können. <br>

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