Sachwert-Plus Fonds Nr. 1 GbR
Dieser geschlossene Immobilienfonds errichtete ab dem Jahre 1994 ein Bürozentrum in Suhl.
Anlässlich ihres Beitritts erhielten die Kapitalanleger offenbar über allgemeine und spezifische Risiken des Kapitalanlagemodells keine ausreichenden Informationen. Wie ein Vergleich zwischen dem Bauantrag und den Informationen aus dem Emissionsprospekt belegt, wurde die Fondsimmobilie mit einer geringeren Nutzfläche als im Prospekt ausgewiesen errichtet, mit der Folge, dass seinerzeit prognostizierte Mietausschüttungen nicht zu realisieren waren. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die finanzierende Bank – es handelt sich um die vormalige Kreissparkasse Schweinfurt – mit Urteil vom 15.06.2007 zum Schadenersatz gegenüber einem Kapitalanleger, weil in dem Emissionsprospekt darüber hinaus die tatsächlichen Kosten des Projekts nicht zutreffend angegeben waren und sich dies der finanzierenden Bank bereits bei oberflächlicher Prüfung hätte aufdrängen müssen. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank mit Beschluss vom 29.07.2008 zurückgewiesen hat.
Neben Bankenverfahren werden von unserer Kanzlei auch Schadenersatzklagen gegen die Initiatoren des Fonds geführt, da diese unmittelbar für die Täuschung der Kapitalanleger verantwortlich sind. In einem ersten Verfahren, das vor dem Landgericht München I bzw. dem Oberlandesgericht München abgeschlossen werden konnte, wurde an einen Kapitalanleger, der 1,5 Fondsanteile erworben hatte, eine vergleichsweise Entschädigung in Höhe von € 25.000,00 bezahlt. In weiteren vor den Landgerichten Nürnberg-Fürth und Würzburg anhängigen Verfahren werden Beweisaufnahmen durchgeführt werden. Mir Urteil vom 16.03.2010 (Az.: 4 O 7984/09) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen der Fondsinitiatoren zu vollem Schadenersatz verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt.