Kammergericht bestätigt erstinstanzliche Entscheidung

Wir hatten bereits berichtet, dass das Landgericht Berlin die 11 Champions AG am 18.10.2019 zum Schadenersatz verurteilt hatte. Wir hatten für einen Mandanten sowohl Ansprüche wegen Fehlberatung, wegen fehlender Bankerlaubnis sowie auch nach Ausübung des Widerrufsrechts geltend gemacht.

Die 11 Champions AG hatte gegen dieses Urteil Berufung zum Kammergericht eingereicht. Bereits in einem ausführlichen Beschluss vom 03.02.2020 wies das Kammergericht die Gegenseite darauf hin, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg habe und beabsichtigt sei, dieses ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach Ablauf einer Stellungnahmefrist und nachdem die Gegenseite das Rechtsmittel nicht zurücknahm, erfolgte die Zurückweisung der Berufung in einem weiteren Beschluss des Kammergerichts vom 26.03.2020.

Auf die rechtskräftige Entscheidung wurde allerdings erst Zahlung geleistet, als der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt worden war. Die Zahlung eines Betrages von erheblich mehr als € 100.000,00 an unseren Mandanten zeigt, dass bei der 11 Champions AG offenbar aktuell noch ausreichende Mittel vorhanden sind.

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