Amtsgericht Dortmund eröffnet Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L.
Mit Beschluss vom 20.06.2024 hat das Amtsgericht Dortmund das förmliche Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Thiele zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser fordert die Kapitalanleger mit Schreiben vom 02.07.2024 auf, ihre Ansprüche bis zum 02.08.2024 zur Insolvenztabelle anzumelden.
Da – wie in jedem Insolvenzverfahren – nicht absehbar ist, ob die Darlehensgeber substantielle Rückzahlungen erhalten, sollten Schadenersatzklagen gegen verantwortliche Personen erwogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Genossenschaft das Geschäftsmodell ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin betrieben hatte. Dies kann nach Maßgabe der §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 32 Abs. 1 Satz 1 KWG zu einem Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschaft und deren Organe führen. Zum anderen macht sich derjenige, der ein Einlagengeschäft ohne Erlaubnis betreibt, nach § 54 KWG strafbar. Aus diesem Grunde hatten wir Strafanzeige erstattet, sodass die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nachdem für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, hier in Form der Rückzahlung der gewährten Darlehen, die kurze 3-jährige Verjährungsfrist gilt, sollte man eine etwaige Klageerhebung zeitnah und noch im laufenden Jahr prüfen. Keinesfalls kann mit einer Klage zugewartet werden, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Vergleichbare Insolvenzverfahren dauern regelmäßig einige Jahre. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Höchstverjährungsfrist 10 Jahre von der Entstehung des (Schadenersatz-) Anspruchs beträgt. Vorliegend könnte diese Frist bereits mit Gewährung der Darlehen in Lauf gesetzt worden sein.