Kapitalanlagen der Deltoton AG sowie der CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG und CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG
Bei der Deltoton AG handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der bekannteren Frankonia Direkt AG, Frankonia Sachwert AG und Frankonia Wert AG. Offenbar, weil der Name dieser Gesellschaften durch diverse Veröffentlichungen, so z.B. auch in „Finanztest“ einer erfolgreichen Vertriebstätigkeit entgegenstand, hat man sich bei der Anlagegesellschaft entschlossen, in „Deltoton AG“ umzufirmieren. Die grundsätzlichen Probleme dieses Anbieters atypisch stiller Beteiligungen und Treuhand-Kommanditbeteiligungen dürften damit allerdings nicht gelöst sein. Wie sich aus den Angaben zahlreicher Mandanten unserer Kanzlei ergibt, wurden von den beauftragten Vertriebsgesellschaften – zu nennen sind hier in erster Linie die „Platonja“ aus Schweinfurt sowie die insolvente Futura Finanz
Weitere Zertifikate
Selbstverständlich haben Bankmitarbeiter Mandanten unserer Kanzlei nicht nur Lehman-Zertifikate angeboten. Vielmehr wurden, unserer Beobachtung nach insbesondere älteren Bankkunden, offenbar in den vergangenen Jahren verstärkt zum Teil komplizierte Anlageprodukte empfohlen. Es handelt sich hierbei wiederum um Garantie- oder Bonuszertifikate, deren Emittenten verschiedene Bankhäuser, so z. B. die Dresdner Bank AG, die Societé Général oder auch die US-amerikanische Bank J. P. Morgan sind. Letztlich sind Zertifikate Anleihen, deren Rückzahlung zum Ende der Laufzeit nur dann gesichert ist, sofern die betreffenden Banken, die diese Produkte aufgelegt haben, zahlungsfähig sind. Zum Teil sind die Bedingungen dieser Produkte derart schwer zu durchschauen, dass ein
Kapitalanlagevermittler der „Göttinger-Gruppe“ zum Schadenersatz verurteilt
Mit Urteil vom 10.09.2008 (Az.: 3 U 259/07) hat das Oberlandesgericht Bamberg einen Kapitalanlagevermittler der damaligen Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG zum Schadenersatz verpflichtet. Der Vermittler hatte Kapitalanlegern vorgespiegelt, bei der atypisch stillen Beteiligung handelt es sich um eine zur privaten Altersvorsorge geeignete, sichere Kapitalanlage. Um die Anleger von der Risikolosigkeit zu überzeugen, wurde ein Schriftstück gefertigt, aus dem sich zu ergeben schien, dass man bei Vertragsablauf mit einer bestimmten Rentenzahlung im Rahmen des „Pensions-Spar-Plans“ rechnen könne. Der Kapitalanleger musste sich allerdings bezogene Steuervorteile und ein Mitverschulden anspruchsmindernd anrechnen lassen, da das Oberlandesgericht Bamberg die Auffassung vertrat, dass
Insolvenzverfahren der Futura Finanz GmbH & Co. KG
Über das Vermögen dieser Vertriebsgesellschaft wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 09.01.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vermittler der Futura Finanz hatten zahlreiche Anlagen des grauen Kapitalmarkts vermittelt, so beispielsweise Beteiligungen an der inzwischen ebenfalls insolventen Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG sowie der Deltoton AG, vormals Frankoniawert AG, Frankonia Sachwert AG und Frankonia Direkt AG. Das Beratungsverhalten der Vermittler der Futura Finanz war Gegenstand mehrerer Schadenersatzklagen, die für Mandanten geführt worden sind. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Prager, erklärte in der Gläubigerversammlung vom 08.04.2008, dass bei der Futura Finanz zwar nur geringe Barmittel aufgefunden
Sachwert-Plus Fonds Nr. 1 GbR
Dieser geschlossene Immobilienfonds errichtete ab dem Jahre 1994 ein Bürozentrum in Suhl. Anlässlich ihres Beitritts erhielten die Kapitalanleger offenbar über allgemeine und spezifische Risiken des Kapitalanlagemodells keine ausreichenden Informationen. Wie ein Vergleich zwischen dem Bauantrag und den Informationen aus dem Emissionsprospekt belegt, wurde die Fondsimmobilie mit einer geringeren Nutzfläche als im Prospekt ausgewiesen errichtet, mit der Folge, dass seinerzeit prognostizierte Mietausschüttungen nicht zu realisieren waren. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die finanzierende Bank – es handelt sich um die vormalige Kreissparkasse Schweinfurt – mit Urteil vom 15.06.2007 zum Schadenersatz gegenüber einem Kapitalanleger, weil in dem Emissionsprospekt darüber hinaus die tatsächlichen