Aktuelles

von: raostermann

4. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B KG verurteilt

Mit Urteil vom 08.11.2016 hat das Landgericht Bamberg einer Klage eines von uns vertretenen Mandanten weitgehend stattgegeben und festgestellt, dass seine Treuhand-Kommanditbeteiligung durch Widerruf beendet worden war und die 4. RWB verpflichtet ist, eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen. Unserem Mandanten war in dessen Privatwohnung eine risikobehaftete Beteiligung an der 4. RWB als – vermeintlich – sicheres Kapitalanlagemodell vermittelt worden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass neben Ansprüchen gegen die 4. RWB im Einzelfall auch Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler vor Ort wegen Fehlberatung bestehen können. Gegen die von uns erstrittene Entscheidung wurde von der Kapitalanlagegesellschaft zwischenzeitlich Berufung zum OLG Bamberg eingelegt. Das

von: raostermann

Insolvenzverfahren Turgut

Mit Beschluss vom 08.08.2013 hat das zuständige Insolvenzgericht, das Amtsgericht Hof, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Turgut eröffnet. Bei Herrn Turgut handelt es sich um den Vorstand der Vertriebsgesellschaft IFF AG. Diese vermittelte über ein Netz von Vertriebsmitarbeitern in ganz Deutschland riskante Kapitalanlagen, so beispielsweise Gesellschaftsbeteiligungen an der Multi Advisor Fund I GbR. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte insbesondere im Zusammenhang mit dem vorgenannten Kapitalanlagemodell am 24.05.2012 Anklage gegen Herrn Turgut vor dem Landgericht Hof wegen Betruges erhoben. Zivilrechtlich war Herr Turgut in einigen von uns geführten Verfahren persönlich zum Schadenersatz verurteilt worden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

von: raostermann

Vorfälligkeitsentschädigung

Nach aktueller Rechtslage hat der Darlehensgeber bei Darlehen mit gebundenem Zinssatz, also insbesondere Immobiliardarlehensverträgen, einen Anspruch auf Entschädigung sowohl bei (einvernehmlicher) vorzeitiger Rückzahlung, wie auch in dem Fall, dass der Darlehensnehmer das Darlehen aufgrund eines berechtigten Interesses gemäß § 490 II Satz 1 BGB kündigt, etwa bei Verkauf der finanzierten Immobilie. Die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen beschäftigte die Rechtsprechung bereits häufig. Verstärkt tritt das Problem der Berechnung einer ordnungsgemäßen Vorfälligkeitsentschädigung in den letzten Jahren auf, weil aufgrund der sehr niedrigen Marktzinsen und der im Verhältnis hierzu hohen Vertragszinsen aus älteren Darlehensverträgen erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen, wird ein solcher Altvertrag einige Jahre

von: raostermann

Berufsunfähigkeit aufgrund unzumutbarer Schmerzen bei der Ausübung der Berufstätigkeit

Dass insbesondere chronische Schmerzen zur Berufsunfähigkeit führen können, hatte der Bundesgerichtshof bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt. Aus zwei neueren Entscheidungen des saarländischen Oberlandesgerichts aus dem Jahre 2014 und des OLG Karlsruhe vom September 2016 lassen sich die Voraussetzungen, die für eine Berufsunfähigkeit wegen dauerhafter Schmerzen vorliegen müssen, entnehmen. Danach müssen die entweder auf organische oder psychische/psychosomatische Ursachen zurückzuführenden Schmerzen eine gewisse Intensität erreichen. Hinzukommt, dass diese Schmerzen dazu führen müssen, dass der Versicherungsnehmer mehr als die Hälfte seiner früheren täglichen Arbeitszeit nicht mehr in zumutbarer Weise durchstehen kann. Die Schmerzzustände müssen also zu mindestens über

von: raostermann

Insolvenz der Securenta AG und Göttinger-Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG a. A.

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR KAPITALANLEGER Nachdem wir die Kapitalanlagegesellschaften der „Göttinger-Gruppe“ jahrelang erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch genommen hatten – die letzten obsiegenden Entscheidungen des Landgerichts Göttingen datieren vom 22.03. und 28.06.2007 – wurde über das Vermögen beider Anlagegesellschaften durch das Amtsgericht Göttingen bzw. das Amtsgericht Berlin das Insolvenzverfahren eröffnet. Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Kapitalanleger dieser Gesellschaften in den Insolvenzverfahren. Es kommt dort darauf an, die Insolvenzverwalter dazu zu veranlassen, die Rückzahlungsforderungen der Mandanten in einem möglichst günstigen Rang anzuerkennen, so dass Aussicht besteht, zumindest einen Teil des eingezahlten Kapitals im Zuge dieser Insolvenzverfahren erstattet zu erhalten. Daneben wird es möglicherweise

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