Firma Südwest wiederholt zum Schadenersatz verurteilt
Gegen die Südwest Finanz-Vermittlung Zweite AG und ihre Schwestergesellschaften konnten einige weitere gerichtliche Entscheidungen erstritten werden. Nach wie vor werden offenbar die hochriskanten atypisch stillen Beteiligungen dieser Gesellschaften des grauen Kapitalmarkts durch die Vermittler als sicher, hochrentierlich und steuerwirksam angeboten. In seinem Urteil vom 23.05.2006 gelangte das Landgericht Marburg daher zu dem Ergebnis, dass das Totalverlustrisiko von dem Vermittler nicht in ausreichender Deutlichkeit dargestellt, sondern im Gegenteil verharmlost worden sei. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Südwest Finanz-Vermittlung Zweite AG am 28.10.2005 ohne Beweisaufnahme zum Schadenersatz, da es eine unzureichende Aufklärung des dortigen Kapitalanlegers über spezifische Risiken einer
Gewerbefonds „Wuppertal“, „Großenhain“ und „Lauter“
Auch bei diesem Kapitalanlagemodell aus den frühen neunziger Jahren dürfte ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes vorliegen. Die Gesellschafter, die Anteile an diesen geschlossenen Immobilienfonds erwarben, hatten selbst lediglich dem Geschäftsbesorger, der VÖD Vermögensbildungsgesellschaft für den öffentlichen Dienst mbH, Vollmacht zum Erwerb der Fondsanteile sowie zur Aufnahme der notwendigen Bankkredite erteilt. Finanziert wurden, soweit ersichtlich, alle Anteile über die damalige Hypo Bank AG. Die Rechtsnachfolgerin der Hypo Bank AG, die Hypo Vereinsbank AG, zeigt sich in außergerichtlichen Verhandlungen vergleichsbereit und bietet an, auf einen Teil der jeweiligen Restforderung zu verzichten. Wie weitgehend die Bank den Darlehensnehmern entgegen kommt,
Alpina Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Ansparplan 3 KG / BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG
Eine Reihe von Kapitalanlegern hatte gegen Ende der Neunziger Jahre Treuhand-Kommanditbeteiligungen der damaligen Alpina GmbH & Co. KG gezeichnet. Die Alpina firmiert, nachdem der Name wohl „zu bekannt“ geworden war, aktuell unter der Bezeichnung „BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG“. Wie uns Kapitalanleger mitteilten, wurden auch diese riskanten Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts als sichere Anlagen insbesondere zur privaten Altersvorsorge angeboten. Bezeichnenderweise vermitteln auch die Emissionsprospekte der Alpina vom Oktober 1997 den Eindruck, man habe es mit einer sicheren Kapitalanlage zu tun, die herkömmlichen Anlageformen auch hinsichtlich der Rendite überlegen sei. Die in den Zeichnungsscheinen enthaltene Widerrufsbelehrung genügt den
Sachwert-Plus Fonds Nr. 10 GbR – Bankaktiengesellschaft vergleichsbereit
Die Initiatoren dieses geschlossenen Immobilienfonds, die Herren Bruno und Dieter Kaidel, waren wegen ihres „Wirkens“ gerade in diesem Fonds bereits durch das Landgericht Würzburg wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Finanzierung der Fondsanteile erfolgte durch die Raiffeisen-Volksbank Mainz e.G., die allerdings selbst in die Konzeption und den Vertrieb der Fondsanteile eingebunden war, wie die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Würzburg zeigen. Letztlich wurde der Fonds wohl weitgehend im Interesse dieser Bank aufgelegt, da diese bestrebt war, wenig werthaltige Immobilien in den Fonds einzubringen. Obwohl die Bank die Finanzierung aller Kapitalanleger zugesagt hatte, wurde die Finanzierung nach dem Wechsel des
Bauherrenmodell Paul-Lincke-Straße, Saarbrücken
Eine Reihe von Kapitalanlegern erwarben von der damaligen Volksbank Neunkirchen eG, nunmehr Bank 1 Saar eG, finanzierte Eigentumswohnungen. Der Wohnungskäufer, der die jeweilige Immobilie als Kapitalanlage und zumeist zur Altersvorsorge erwarb, sollte letztlich mit der praktischen Abwicklung nichts zu tun haben. Aus diesem Grunde hatten die Wohnungserwerber der RVI GmbH, bei der es sich um eine Tochter der Raiffeisenbanken im Saarland handelt, umfassende Vollmachten einzuräumen, so dass die RVI GmbH für die Kapitalanleger sowohl die Wohnungen erwerben, als auch die erforderlichen Kreditverträge mit der finanzierenden Bank namens der Kapitalanleger unterzeichnen konnte. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt dieses Modell