Aktuelles

von: raostermann

Kapitalanlagevermittler der „Göttinger-Gruppe“ zum Schadenersatz verurteilt

Mit Urteil vom 10.09.2008 (Az.: 3 U 259/07) hat das Oberlandesgericht Bamberg einen Kapitalanlagevermittler der damaligen Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögens­management AG zum Schadenersatz verpflichtet. Der Vermittler hatte Kapitalanlegern vorgespiegelt, bei der atypisch stillen Beteiligung handelt es sich um eine zur privaten Altersvorsorge geeignete, sichere Kapitalanlage. Um die Anleger von der Risikolosigkeit zu überzeugen, wurde ein Schriftstück gefertigt, aus dem sich zu ergeben schien, dass man bei Vertragsablauf mit einer bestimmten Rentenzahlung im Rahmen des „Pensions-Spar-Plans“ rechnen könne. Der Kapitalanleger musste sich allerdings bezogene Steuervorteile und ein Mitverschulden anspruchsmindernd anrechnen lassen, da das Oberlandesgericht Bamberg die Auffassung vertrat, dass

von: raostermann

Insolvenzverfahren der Futura Finanz GmbH & Co. KG

Über das Vermögen dieser Vertriebsgesellschaft wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 09.01.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vermittler der Futura Finanz hatten zahlreiche Anlagen des grauen Kapitalmarkts vermittelt, so beispielsweise Beteiligungen an der inzwischen ebenfalls insolventen Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG sowie der Deltoton AG, vormals Frankoniawert AG, Frankonia Sachwert AG und Frankonia Direkt AG. Das Beratungsverhalten der Vermittler der Futura Finanz war Gegenstand mehrerer Schadenersatzklagen, die für Mandanten geführt worden sind. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Prager, erklärte in der Gläubigerversammlung vom 08.04.2008, dass bei der Futura Finanz zwar nur geringe Barmittel aufgefunden

von: raostermann

Sachwert-Plus Fonds Nr. 1 GbR

Dieser geschlossene Immobilienfonds errichtete ab dem Jahre 1994 ein Bürozentrum in Suhl. Anlässlich ihres Beitritts erhielten die Kapitalanleger offenbar über allgemeine und spezifische Risiken des Kapitalanlagemodells keine ausreichenden Informationen. Wie ein Vergleich zwischen dem Bauantrag und den Informationen aus dem Emissionsprospekt belegt, wurde die Fondsimmobilie mit einer geringeren Nutzfläche als im Prospekt ausgewiesen errichtet, mit der Folge, dass seinerzeit prognostizierte Mietausschüttungen nicht zu realisieren waren. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die finanzierende Bank – es handelt sich um die vormalige Kreissparkasse Schweinfurt – mit Urteil vom 15.06.2007 zum Schadenersatz gegenüber einem Kapitalanleger, weil in dem Emissionsprospekt darüber hinaus die tatsächlichen

von: raostermann

Multi Advisor Fund I GbR verklagt „zahlungsunwillige“ Kapitalanleger

Da sich offenbar zahlreiche Kapitalanleger, die Beteiligungen an der Multi Advisor Fund I GbR gezeichnet hatten, falsch beraten fühlen, wurden oftmals die Zahlungen an diese Gesellschaft eingestellt. Die Multi Advisor Fund I GbR und die von ihr beauftragte Münchner Rechtsanwaltskanzlei gehen aber gegen „zahlungsunwillige“ Kapitalanleger konsequent vor. Wer auf ein außergerichtliches Zahlungsverlangen der Rechtsanwälte nicht reagiert, muss mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wir vertreten vor den Landgerichten Bamberg, Nürnberg-Fürth und Aschaffenburg mehrere Anleger dieser Gesellschaft, die auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Einwendungen gegen das Zahlungsverlangen können eine (beweisbare) Fehlberatung sein; außerdem genügt die Widerrufsbelehrung der Multi Advisor Fund

von: raostermann

Verkürzung des Rechtsschutzversicherungsschutzes durch neue Allgemeine Rechtsschutzbedingungen

Viele Rechtsschutzversicherer sind offenbar bestrebt, auch die Verträge ihrer Altkunden auf „aktuellen Stand“ zu bringen. Dies bedeutet in vielen Fällen, dass Versicherungsvermittler unter irgend einem Vorwand den geltenden Rechtsschutzversicherungsvertrag geringfügig verändern und versuchen, neue – meist für den Versicherungsnehmer ungünstigere – Rechtsschutzbedingungen ARB in den Versicherungsvertrag einzubeziehen. Insbesondere auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts führt dies zum Teil zu einer empfindlichen Verkürzung des Rechtsschutzversicherungsschutzes, da in den aktuellen ARB verschiedener Gesellschaften plötzlich die Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts völlig oder zumindest weit überwiegend ausgeschlossen wird. Wie unsere Erfahrungen zeigen, werden Versicherungsnehmer über diese Einschränkung ihres Rechtsschutzversicherungsschutzes anlässlich von „Vertragsumstellungen“

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