Aktuelles

von: raostermann

Unwirksame Bankgebühren

In den letzten Jahren ergingen eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen das höchste deutsche Zivilgericht Kostenklauseln von Banken als unwirksam angesehen hatte. In der Entscheidung vom 13.05.2014 wies der BGH darauf hin, dass ein „Bearbeitungsentgelt“ von 1 % der Darlehenssumme nicht berechnet werden dürfe, wenn dieses Bearbeitungsentgelt mit dem Verbraucher nicht individuell ausgehandelt worden sei. Denn der Aufwand der Bank anlässlich der Bonitätsprüfung, der Einwertung von Sicherheiten und der Ausfertigung des Darlehensvertrages selbst sei bereits mit den zu entrichteten Zinsen abgegolten. Daneben könne die Bank kein „Bearbeitungsentgelt“ verlangen. In seinem Urteil vom 25.02.2016 vertritt das OLG

von: raostermann

Renditefonds 6 GmbH & Co. KG zur Rückzahlung und Abrechnung verurteilt

Nachdem die von uns vertretenen Mandanten die Beteiligung an der vormaligen SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG widerrufen hatten, verurteilte das Landgericht Bamberg die jetzt unter der Bezeichnung Renditefonds 6 GmbH & Co. KG firmierende Gesellschaft, die Treuhand-Kommanditbeteiligungen abzurechnen und die Einzahlungen der Kläger auf eine stille Beteiligung bei derselben Gesellschaft zu erstatten. Das Oberlandesgericht Bamberg, bei dem die Kapitalanlagegesellschaft Berufung eingelegt hatte, hat das Rechtsmittel mit Beschluss vom 25.08.2016 zurückgewiesen. Aktuell ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anhängig. Unabhängig von der Widerruflichkeit der Beteiligungen kommen Ansprüche auch aus dem Gesichtspunkt der Fehlberatung in Betracht. Nach Berichten

von: raostermann

4. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B KG verurteilt

Mit Urteil vom 08.11.2016 hat das Landgericht Bamberg einer Klage eines von uns vertretenen Mandanten weitgehend stattgegeben und festgestellt, dass seine Treuhand-Kommanditbeteiligung durch Widerruf beendet worden war und die 4. RWB verpflichtet ist, eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen. Unserem Mandanten war in dessen Privatwohnung eine risikobehaftete Beteiligung an der 4. RWB als – vermeintlich – sicheres Kapitalanlagemodell vermittelt worden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass neben Ansprüchen gegen die 4. RWB im Einzelfall auch Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler vor Ort wegen Fehlberatung bestehen können. Gegen die von uns erstrittene Entscheidung wurde von der Kapitalanlagegesellschaft zwischenzeitlich Berufung zum OLG Bamberg eingelegt. Das

von: raostermann

Insolvenzverfahren Turgut

Mit Beschluss vom 08.08.2013 hat das zuständige Insolvenzgericht, das Amtsgericht Hof, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Turgut eröffnet. Bei Herrn Turgut handelt es sich um den Vorstand der Vertriebsgesellschaft IFF AG. Diese vermittelte über ein Netz von Vertriebsmitarbeitern in ganz Deutschland riskante Kapitalanlagen, so beispielsweise Gesellschaftsbeteiligungen an der Multi Advisor Fund I GbR. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte insbesondere im Zusammenhang mit dem vorgenannten Kapitalanlagemodell am 24.05.2012 Anklage gegen Herrn Turgut vor dem Landgericht Hof wegen Betruges erhoben. Zivilrechtlich war Herr Turgut in einigen von uns geführten Verfahren persönlich zum Schadenersatz verurteilt worden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

von: raostermann

Vorfälligkeitsentschädigung

Nach aktueller Rechtslage hat der Darlehensgeber bei Darlehen mit gebundenem Zinssatz, also insbesondere Immobiliardarlehensverträgen, einen Anspruch auf Entschädigung sowohl bei (einvernehmlicher) vorzeitiger Rückzahlung, wie auch in dem Fall, dass der Darlehensnehmer das Darlehen aufgrund eines berechtigten Interesses gemäß § 490 II Satz 1 BGB kündigt, etwa bei Verkauf der finanzierten Immobilie. Die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen beschäftigte die Rechtsprechung bereits häufig. Verstärkt tritt das Problem der Berechnung einer ordnungsgemäßen Vorfälligkeitsentschädigung in den letzten Jahren auf, weil aufgrund der sehr niedrigen Marktzinsen und der im Verhältnis hierzu hohen Vertragszinsen aus älteren Darlehensverträgen erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen, wird ein solcher Altvertrag einige Jahre

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