Landgericht Berlin verurteilt 11 Champions AG zum Schadenersatz
Am 18.10.2019 verurteilte das Landgericht Berlin die 11 Champions AG, unserer Mandantin die im Jahre 2010 geleistete Zahlung nebst entgangenem Gewinn zu erstatten. Das Landgericht folgte dabei unserer Argumentation, wonach die 11 Champions AG für den Policenaufkauf und die Anlage des Kapitals eine Bankerlaubnis benötigt und das Fehlen derselben zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führe. Weiter wäre bei Unterzeichnung des Kauf- und Abtretungsvertrages darüber aufzuklären gewesen, dass ein erheblicher Teil – etwa 30 % – des an die 11 Champions AG ausbezahlten Rückkaufswertes aus einer Rentenversicherung gar nicht wertbildend angelegt werden konnte, sondern auf Kosten – des Vertriebs und der Verwaltung – verrechnet wurden. Schließlich folgte das Landgericht unserem Vorbringen auch insoweit, als die vertraglichen Vereinbarungen noch widerrufen werden konnten, da die 11 Champions AG im Jahre 2010 keine wirksame Widerrufsbelehrung erteilt hatte. Hintergrund war, dass – wie wohl häufig bei Unterzeichnung des Kauf- und Abtretungsvertrages – die Beratung in einer Haustürsituation stattgefunden hatte und deshalb eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung hätte erteilt werden müssen.
Als Teil des Schadenersatzanspruchs erachtete das Landgericht Berlin einen entgangenen Gewinn von 10 % des ursprünglich an die 11 Champions AG gezahlten Betrages als begründet. Wir hatten insoweit argumentiert, dass, wäre unsere Mandantin über Kosten und auch nicht zuletzt das Insolvenzrisiko bei der 11 Champions AG belehrt worden, ein Verkauf der Versicherungspolice nicht stattgefunden hätte.
Die umfangreiche, 32 Seiten starke Entscheidung des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig, nachdem die 11 Champions AG Berufung zum Kammergericht eingelegt hat. Vom Fortgang der Sache werden wir berichten.