Nachrangdarlehen der Magna Aurelia Investment GmbH und ARTemis Invest GmbH

Wir vertreten einige Kapitalanleger, die den oben genannten Gesellschaften bereits vor einigen Jahren sogenannte „Nachrangdarlehen“ gewährt haben. Der Nachrangdarlehensnehmer hat zwar unter den vereinbarten Bedingungen einen Rückzahlungsanspruch, tritt aber unter bestimmten Voraussetzungen – etwa drohende Überschuldung der Darlehensnehmerin – hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurück. Die Darlehensgeber der Magna Aurelia und auch der ARTemis erhielten in den vergangenen Jahren keine belastbaren Informationen, wie die Darlehensmittel konkret verwandt worden waren und wie erfolgreich die Investitionen sind. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um Vertrauensinvestitionen; wirklich prüfbar ist die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch die Geschäftsführung der Darlehensnehmerinnen nicht.

Allein schon die Tatsache, dass sowohl die Magna Aurelia, wie auch die ARTemis wiederholt ihren Geschäftssitz verlegt hatten, ohne die Nachrangdarlehensgeber zu informieren, spricht für ein wenig seriöses Geschäftsgebaren. Ebenso zweifelhaft ist das „Angebot“ der Magna Aurelia Investment GmbH, den Darlehensvertrag durch eine „MoreMedia GmbH“ übernehmen zu lassen, also einem Schuldnerwechsel zuzustimmen. Dabei erhielten die Nachrangdarlehensgeber keinerlei Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der MoreMedia GmbH; es ist also überhaupt nicht ersichtlich, inwieweit diese Gesellschaft anstelle der Magna Aurelia in der Lage ist, Gewinne zu erzielen oder auch nur die gewährten Darlehen zurückzuzahlen.

Aufgrund des unseriösen Geschäftsgebarens und der erheblichen Zweifel im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Magna Aurelia/MoreMedia bzw. ARTemis sollten die gewährten Darlehen zurückgefordert werden. Nach unserer Einschätzung können die Darlehensverträge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten vorzeitig beendet werden.

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