Brexit: Was tun mit britischen Lebensversicherungsverträgen?

Verstärkt in den letzten Wochen thematisieren die Medien (exemplarisch wird verwiesen auf einen Bericht im Fränkischen Tag vom 13.02.2019, „Gefährdete Versicherungen“) die Konsequenzen, die sich hierzulande für Kunden britischer Lebensversicherungen wie Standard Life oder Scottish Widows (vormals Clerical Medical) ergeben könnten. Von diesen Versicherern erhalten die deutschen Kunden derzeit die Information, dass die Versicherungspolicen auf in der EU ansässige (Tochter-) Gesellschaften übertragen werden sollen.

Damit würde zunächst der Insolvenzschutz des britischen Entschädigungsfonds FSCS entfallen. Ein vergleichbarer Schutz besteht in Luxemburg oder Irland, dem Sitz solcher Tochtergesellschaften, nicht.

Problematischer ist aus unserer Sicht jedoch ein anderer Gesichtspunkt: Zahlreiche britische Lebensversicherungen haben sich aufgrund sehr hoher Abschluss- und Vertriebskosten sehr ungünstig entwickelt. In vielen Fällen bestehen aber Widerspruchs- bzw. Widerrufsrechte. Diese führen dem Grunde nach dazu, dass dem Versicherungsnehmer geleistete Versicherungsbeiträge zu erstatten sind, der Versicherer insbesondere auch Kosten nicht einbehalten darf. Eine widerspruchslose Übertragung solcher Versicherungsverträge auf Tochtergesellschaften könnte die Gerichte jedoch zu der Annahme veranlassen, man habe damit stillschweigend auf Widerspruch/Widerruf verzichtet bzw. Rechte hieraus seien verwirkt.

Auch wenn nach Einschätzung von Finanztest (www.test.de/britische-lebensversicherung) kein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, sind wir gleichwohl der Auffassung, dass derjenige, der seinen Versicherungsvertrag durch Widerspruch/Widerruf beenden möchte, diese Rechte noch möglichst vor dem 29.03.2019, dem bisherigen Stichtag für den Brexit, ausüben sollte. Auch sollte in diesem Fall vorsorglich der Übertragung britischer Lebens- und Rentenversicherungen auf in der EU ansässige Tochtergesellschaft ausdrücklich widersprochen werden. Verschiedene Versicherer, so etwa die Scottish Widows (vormals Clerical Medical) oder Standard Life schreiben die Kunden an, um diese über die geplanten Änderungen und Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Letztlich müssen Handlungsmöglichkeiten für jeden Versicherungsvertrag individuell geprüft werden. Wer sich ehedem mit dem Gedanken beschäftigt, seine britische Lebens- oder Rentenversicherung zu beenden, sollte aber möglichst rasch handeln.

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