Rechtsanwalt Bamberg

von: raostermann

Debeka vergleicht sich mit Versicherungsnehmern vor dem OLG Koblenz

Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt das Oberlandesgericht Koblenz die Rechtsauffassung, dass die Debeka in Riester-Rentenversicherungen sowie auch Leibrentenversicherungen den garantierten Rechnungszins für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen nicht einseitig reduzieren darf. Nachdem das Landgericht Koblenz

von: raostermann

Wirtschaftliche Schieflage der UDI-Gruppe

Die verschiedenen Gesellschaften der UDI-Gruppe, so etwa die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, hatten umweltbewussten Kapitalanlegern eine Beteiligung über – angeblich festverzinsliche – Nachrangdarlehen angeboten. Es darf vermutet werden,

von: raostermann

Riester-Rentenversicherung der Debeka: OLG Koblenz bezeichnet Reduzierung des Rechnungszinses als vertragswidrig

Seit mehreren Jahren ist es gängige Praxis der Debeka Lebensversicherungsverein a. G., den bei Abschluss von Lebens- bzw. Rentenversicherungen in den Jahren 2002 bis 2012 garantierten Rechnungszins zumindest für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen zu reduzieren.

von: raostermann

Betriebsschließungsversicherung: Landgericht München I entscheidet zugunsten des Versicherungsnehmers

Mit Urteil vom 01.10.2020 hat das Landgericht München I entschieden, dass dem Pächter einer Gaststätte, der eine Betriebsschließungsversicherung bei der Versicherungskammer Bayern unterhält, der versicherte Betriebsschließungsschaden zu ersetzen sei. Das Gericht hatte

von: raostermann

Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt weitgehend Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen zur Abrechnung von Prämiensparverträgen

Am 22.04.2020 hatte das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 5 MK 1/19) seine Entscheidung in dem Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig verkündet. Das Gericht stellte fest, dass die bundesweit von Sparkassen

1 2 3 4 12

Diese Webseite verwendet notwendige Cookies. Diese helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Durch Klick auf "akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von notwendigen Cookies zu.