Kapitalanlagevermittler der „Göttinger-Gruppe“ zum Schadenersatz verurteilt

Mit Urteil vom 10.09.2008 (Az.: 3 U 259/07) hat das Oberlandesgericht Bamberg einen Kapitalanlagevermittler der damaligen Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögens­management AG zum Schadenersatz verpflichtet. Der Vermittler hatte Kapitalanlegern vorgespiegelt, bei der atypisch stillen Beteiligung handelt es sich um eine zur privaten Altersvorsorge geeignete, sichere Kapitalanlage. Um die Anleger von der Risikolosigkeit zu überzeugen, wurde ein Schriftstück gefertigt, aus dem sich zu ergeben schien, dass man bei Vertragsablauf mit einer bestimmten Rentenzahlung im Rahmen des „Pensions-Spar-Plans“ rechnen könne.

Der Kapitalanleger musste sich allerdings bezogene Steuervorteile und ein Mitverschulden anspruchsmindernd anrechnen lassen, da das Oberlandesgericht Bamberg die Auffassung vertrat, dass man bei gehöriger Aufmerksamkeit und Durchsicht der übergebenen Schriftstücke die Risikohaftigkeit des Kapitalanlagemodells hätte erkennen können.

Klageverfahren gegen (ehemalige) Vermittler der verschiedenen Gesellschaften der „Göttinger-Gruppe“ dürften für viele Kapitalanleger die einzige Möglichkeit sein, Schadenersatz zu realisieren, nachdem offenbar der weitaus größte Teil des Anlagekapitals verloren ist. Der Insolvenzverwalter der Securenta AG, Rechtsanwalt Rattunde, erklärte im August 2008, dass er von einer Insolvenzquote im Bereich zwischen 1 % und 10 % der geleisteten Einzahlungen ausgehe, wobei selbstverständlich nur vorrangige Insolvenzgläubiger Ansprüche erheben können, also solche, die zur Überzeugung des Insolvenzverwalters nachweisen können, anlässlich ihres Beitritts getäuscht worden zu sein.

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