FWU Life Insurance Lux S.A. rechnet Versicherungsverträge nicht richtig ab
In einem laufenden Mandat hatte die FWU eine fondsgebundene Lebensversicherung, die im Jahre 2000 bei der damaligen Atlanticlux Lebensversicherung S. A. abgeschlossen worden war, nach unserer Auffassung unrichtig abgerechnet. Unsere Mandantschaft wurde misstrauisch, weil die ermittelte Ablaufleistung nach mehr als 20 Jahren nicht einmal dem Gegenwert der geleisteten Versicherungsbeiträge entsprach. Auf unsere Intervention hin wurde nunmehr die Nachzahlung eines Betrages von mehr als Euro 16.000,00 angeboten. Für zutreffend erachten wir die Neuberechnung aber ebenfalls nicht. Das Problem scheint darin zu liegen, dass der Versicherer bei der Abrechnung der Versicherungsverträge offenbar nicht berücksichtigt, dass und seit welchem Zeitpunkt die „Kapital-
Amtsgericht Dortmund eröffnet Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L.
Mit Beschluss vom 20.06.2024 hat das Amtsgericht Dortmund das förmliche Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Thiele zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser fordert die Kapitalanleger mit Schreiben vom 02.07.2024 auf, ihre Ansprüche bis zum 02.08.2024 zur Insolvenztabelle anzumelden. Da – wie in jedem Insolvenzverfahren – nicht absehbar ist, ob die Darlehensgeber substantielle Rückzahlungen erhalten, sollten Schadenersatzklagen gegen verantwortliche Personen erwogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Genossenschaft das Geschäftsmodell ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin betrieben hatte. Dies kann nach Maßgabe der §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 32 Abs. 1 Satz 1 KWG zu einem Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschaft
Landgericht Köln schließt Reduzierung des Rentenfaktors aus
Die fallenden Kapitalmarktzinsen der vergangenen Jahre machten manche Versicherer erfinderisch, was die Einschränkung bei Vertragsschluss zugesagter Leistungen aus Lebens-oder Rentenversicherungen anbelangt.
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Coronainfektion und Impfschaden
Viele Menschen, die eine Coronainfektion, oft mit leichtem Verlauf, durchgemacht haben, leiden an „long covid“. Hierunter versteht man ein ganzes Spektrum von Beeinträchtigungen und Beschwerden, die einer Infektion folgen können. Die Bandbreite ist außerordentlich groß: Von eher harmlosen und häufig zeitlich befristeten Geschmacks- und Geruchsmissempfindungen reicht das Beschwerdebild über ernste Folgen, wie neurologische Ausfälle, Sprach- und Wortfindungsstörungen, Herzrasen und der auch nach Krebserkrankungen bzw. Krebstherapien bekannten chronischen Müdigkeit („Fatigue“). In diesen gravierenden Fällen sind die Betroffenen häufig auch nicht mehr in der Lage, ihre bisherige Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu anderen denkbaren Ansprüchen, etwa aus privaten Unfallversicherungen oder staatlichen