Aktuelles

von: raostermann

Sachwert-Plus Fonds Nr. 10 GbR – Bankaktiengesellschaft vergleichsbereit

 Die Initiatoren dieses geschlossenen Immobilienfonds, die Herren Bruno und Dieter Kaidel, waren wegen ihres „Wirkens“ gerade in diesem Fonds bereits durch das Landgericht Würzburg wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Finanzierung der Fondsanteile erfolgte durch die Raiffeisen-Volksbank Mainz e.G., die allerdings selbst in die Konzeption und den Vertrieb der Fondsanteile eingebunden war, wie die Ermitt­lungsakten der Staatsanwaltschaft Würzburg zeigen.   Letztlich wurde der Fonds wohl weitgehend im Interesse dieser Bank aufgelegt, da diese bestrebt war, wenig werthaltige Immobilien in den Fonds einzubringen. Obwohl die Bank die Finanzierung aller Kapitalanleger zugesagt hatte, wurde die Finanzierung nach dem Wechsel des

von: raostermann

Bauherrenmodell Paul-Lincke-Straße, Saarbrücken

Eine Reihe von Kapitalanlegern erwarben von der damaligen Volksbank Neunkirchen eG, nunmehr Bank 1 Saar eG, finanzierte Eigentumswohnungen. Der Wohnungskäufer, der die jeweilige Immobilie als Kapitalanlage und zumeist zur Altersvorsorge erwarb, sollte letztlich mit der praktischen Abwicklung nichts zu tun haben. Aus diesem Grunde hatten die Wohnungserwerber der RVI GmbH, bei der es sich um eine Tochter der Raiffeisenbanken im Saarland handelt, umfassende Vollmachten einzuräumen, so dass die RVI GmbH für die Kapitalanleger sowohl die Wohnungen erwerben, als auch die erforderlichen Kreditverträge mit der finanzierenden Bank namens der Kapitalanleger unterzeichnen konnte. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt dieses Modell

von: raostermann

Wichtige Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat einige verbraucherfreundliche Änderungen mit sich gebracht. Zu nennen ist hier vor allem die Abkehr vom „alles oder nichts“-Prinzip. Während nach altem Recht beispielsweise die Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit im Falle grober Fahrlässigkeit grundsätzlich zu einer Lei­stungsfreiheit des Versicherers führte, sieht das seit dem 01.01.2008 geltende VVG nur eine verhältnismäßige Kürzung des Entschädigungsanspruchs – je nach Schwere des Verschuldens – vor. Ersatzlos entfallen ist die wenig verbraucherfreundliche Vorschrift des vormaligen § 12 III VVG. Nach dieser Bestimmung wurde der Versicherer, unabhängig von der Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs, bereits nach sechs Monaten leistungsfrei, wenn

von: raostermann

Schadenersatz wegen des Erwerbs von „Lehman“-Zertifikaten

Zahlreiche Bankkunden haben offenbar Zertifikate der insolventen Lehman-Bank bzw. ihrer in Holland ansässigen Tochtergesellschaft erworben, ohne über die Risiken solcher Anlageprodukte aufgeklärt worden zu sein. Tatsächlich wurden die Zertifikate, beispielsweise im internen Ranking der Citi-Bank, als außerordentlich sicher eingestuft und daher auch sicherheitsorientierten Kunden angeboten. Es hätte aber darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass auch bei solchen „Garantiezertifikaten“ die Rückzahlungsgarantie am Ende der Laufzeit nur eingelöst werden kann, wenn der Emittent dann noch zahlungsfähig ist. <br> Nach einem einschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2006 dürfte es weiterhin auch darauf ankommen, inwieweit den jeweiligen Bankkunden offenbart worden ist,

von: raostermann

Neue Entwicklungen in Sachen „Euro-Gruppe“, Würzburg

Nach der Insolvenz sämtlicher Anlagegesellschaften der „Euro-Gruppe“ gegen Ende des Jahres 2005 wurde von uns der Initiator und Hintermann des Kapitalanlagemodells, Herr Franz Klaffenböck, auf Schadenersatzanspruch in Anspruch genommen, da sich aufgrund der jetzt vorliegenden Insolvenzgutachten heraus stellte, dass Herr Klaffenböck in dem Konzern der „Euro-Gruppe“ die Fäden gezogen hatte. Unserer Auffassung nach haftet Herr Klaffenböck daher sowohl im Rahmen der Prospekthaftung im engeren, wie auch im weiteren Sinne. Herr Klaffenböck ist also auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn Kapitalanleger einen Prospekt erhalten haben, der falsche Angaben zu dem Kapitalanlagemodell enthält; ebenso besteht eine Verantwortlichkeit, sofern Vermittler der

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