Prämiensparvertrag

von: raostermann

Kanzleiinformation 4 vom 24.01.2024

                                                      Bankrecht Abrechnung von Prämiensparverträgen Zur Abrechnung von Prämiensparverträgen der Sparkassen, bei denen es primär um das in den neunziger Jahren sowie nach der Jahrtausendwende angebotene Sparmodell „S-Prämiensparen flexibel“ geht, existiert zwischenzeitlich

von: raostermann

Kanzleiinformation vom 27.10.2021

Bankrecht Abrechnung von Prämiensparverträgen Am 06.10.2021 wurde ein Urteil des BGH (Az.: XI ZR 234/20) verkündet, das allerdings noch nicht in schriftlich abgesetzter Form vorliegt. Den Medienberichten (z. B. Zeitschrift „Finanztest“) ist

von: raostermann

Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt weitgehend Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen zur Abrechnung von Prämiensparverträgen

Am 22.04.2020 hatte das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 5 MK 1/19) seine Entscheidung in dem Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig verkündet. Das Gericht stellte fest, dass die bundesweit von Sparkassen

von: raostermann

OLG Dresden: Keine Kündigung eines langfristigen Prämiensparvertrages

Das Oberlandesgericht Dresden stellt in seinem am 21.11.2019 verkündeten Urteil fest, dass ein Prämiensparvertrag („S-Prämiensparen flexibel“) nicht kündbar sei, wenn in dem Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart worden ist. Dem

von: raostermann

Urteil des BGH zur Kündigung von Prämiensparverträgen

In seinem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: XI ZR 345/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Prämiensparverträge durch Sparkassen grundsätzlich dann ordentlich gekündigt werden können, wenn der Sparer die höchste Prämienstufe erreicht hat.

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